Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die in der Schweiz ansässigen Firmen anerkennendas Urteil nicht. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.schmidheiny-firmen.info, www.mio-busse.info, www.schweizer.info, www.laesst.info

Donnerstag, 17. Juli 2014 / 11:47:00

Schweizer Schmidheiny-Firmen lässt Mio.-Busse in den USA kalt

Bern - Weiteres Ungemach für den früheren Eternit-Besitzer Stephan Schmidheiny: Die Schweizer Firmen Anova Holding AG und Becon AG sind von einem Gericht im US-Bundesstaat New Jersey Anfang Juli zu Schadensersatzzahlungen von über 90 Millionen Dollar verurteilt worden.

Laut dem US-amerikanischen Gerichtsurteil sind die Nachfolgeunternehmen des Baumaterialkonzerns Eternit Gruppe, der Asbest abbaute und international für Bauzwecke vertrieb, haftbar für die Entschädigung von elf Familien von Lungenkrebsopfern. Diese hätten sich als Mitarbeiter der Baufirma Johns-Manville, die bis in die 80er-Jahre Asbest verwendete, die tödlichen Lungenkrankheiten zugezogen, urteilte die Richterin in New Jersey.

Im Verfahren machten die Anwälte der Kläger geltend, gemäss internationalen Verträgen hätte die Investmentberatungsfirma Anova Holding AG, die der Eternit-Erbe Stephan Schmidheiny mit Teilen von Gewinnen aus dem Asbestgeschäft gründete, für die durch die Verwendung von Asbest angerichteten Schäden einzustehen.

Die Anwälte der Kläger pochen auf die Umsetzung des Urteils gemäss der Handelskonventionen von Den Haag.

Verurteilte Firmen zuversichtlich

Gemäss der "Wochenzeitung" (WOZ), die in ihrer Ausgabe vom Donnerstag über den Gerichtsfall berichtet, anerkennen die Becon AG und die Anova Holding AG das Urteil nicht. Schmidheinys Pressesprecherin Lisa Meyerhans bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda diese Information.

Es handle sich um ein inneramerikanisches Urteil, das in der Schweiz durchgesetzt werden müsste, teilte Meyerhans mit. "Ob und wann solche Durchsetzungsansprüche in der Schweiz gestellt werden, können wir nicht beurteilen." Die beiden Firmen seien jedoch überzeugt, "dass solche Urteile auf Basis der Schweizerischen Rechtsordnung nicht geschützt sind". Die Schweiz werde also keine Rechtshilfe leisten.

Meyerhans sagte zudem, dass weder die Becon AG noch die Anova Holding AG je in den USA aktiv gewesen seien. "Sie waren entsprechend auch nicht vor Gericht in New Jersey vertreten und haben das Urteil aus den Medien erfahren."

Anderes Asbesturteil in Italien hängig

2013 wurde Schmidheiny in der Folge von Asbestklagen durch ein italienisches Gericht zweitinstanzlich zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das oberste italienische Gericht beurteilt voraussichtlich im November das Urteil des Turiner Appellationsgerichts. Schmidheiny hofft auf einen Freispruch.

bert (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Turiner Staatsanwalt fordert neuen Prozess gegen Schmidheiny
    Montag, 23. Februar 2015 / 21:10:04
    [ weiter ]
    Annullation des Schmidheiny-Urteils beantragt
    Mittwoch, 19. November 2014 / 09:29:59
    [ weiter ]
    Bundesgericht sistiert Asbestklage vorläufig
    Freitag, 6. Juni 2014 / 12:02:00
    [ weiter ]
    Eternit-Prozess: Schmidheiny zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt
    Montag, 3. Juni 2013 / 16:11:01
    [ weiter ]
    ABB hat den letzten Asbest-Fall bereinigt
    Freitag, 1. September 2006 / 19:29:34
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG