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Das Bundesverwaltungsgericht bezweifelt die aussergewöhnlichen Qualität von Veljko Simic.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2014 / 12:52:00

Mangelnde Qualität - Basels Simic erhält keine Aufenthaltsbewilligung

St. Gallen - Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Entscheid des Bundesamts für Migration, das dem 19-jährigen Fussballer Veljko Simic keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erteilt hat. Simic hatte im vergangenen Jahr einen Vertrag beim FC Basel unterschrieben.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, erfüllt Simic die Bedingungen nicht, die in der Sportlerweisung des Ausländergesetzes aufgestellt werden: Junge Fussballspieler im Alter zwischen 18 und 21 Jahren müssen in den letzten drei Jahren aktiv Fussball gespielt und mindestens während eines Jahres an professionellen nationalen Meisterschaften auf höchstem Niveau regelmässig teilgenommen haben.

Nun hat Simic bis am 1. Juli 2013 nur zwei Spiele in der Superliga Serbiens in der ersten Mannschaft von Roter Stern Belgrad absolviert. Ansonsten spielte er in Juniorenmannschaften auf nationaler und internationaler Ebene. Das reicht gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht, um die notwendigen Qualifikationen Simics zu belegen.

Er selbst, beziehungsweise der FC Basel, argumentierte, dass die notwendigen Fähigkeiten auch mit anderen Fakten belegt werden können. Diese seien: Der Abschluss eines Profivertrages als jüngster Spieler der Geschichte von Roter Stern Belgrad mit 17 Jahren, das Interesse anderer Topvereine Europas wie Ajax Amsterdam an Simic, die an seinen Verein geleistete Ausbildungsentschädigung von 225'000 Euro und der Einstiegslohn beim FCB von 8000 Franken pro Monat im ersten Jahr.

«Nicht durch aussergewöhnliche Qualitäten aufgefallen»

Das spielt gemäss Bundesverwaltungsgericht jedoch keine Rolle. Auch zieht es nach den wenigen von Simic für den FCB absolvierten Spielen eine «nüchterne Bilanz». Der junge Serbe sei «nicht durch aussergewöhnliche Qualitäten aufgefallen». Aufgrund einer vorläufigen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durfte Simic überhaupt spielen.

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in seinem Entscheid nicht nur die Spielqualitäten von Simic, sondern auch die seines bisherigen Clubs, Roter Stern Belgrad. «Die besten Zeiten dieses Vereins, als er im damaligen Jugoslawien serienweise Landesmeister wurde... sind längst vorbei», schreibt das Gericht. Deshalb sei die Aussage Simics, er habe in einem Topverein Europas gespielt, zu relativieren.

bert (Quelle: sda)

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