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Scarlett Johansson triumphierte (mehr oder weniger) vor Gericht.

 
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Mittwoch, 2. Juli 2014 / 19:40:53

Scarlett Johansson muss sich keine Liebschaften andichten lassen

Paris - Die US-amerikanische Schauspielerin Scarlett Johansson muss sich keine Liebschaften in einem Roman andichten lassen. Vor einem französischen Gericht gewann die 29-Jährige einen Prozess gegen den französischen Bestseller-Autor Grégoire Delacourt.

Die Kammer verurteilte Schriftsteller und Verlag am Mittwoch zur Zahlung von 2500 Euro (ca. 3000 Franken) Schadenersatz an die Schauspielerin.

Delacourt hatte in seinem 2013 veröffentlichten Roman «Im ersten Augenblick» eine Hauptfigur als Doppelgängerin von Johansson angelegt. Dieser Akteurin dichtete Delacourt eine Beziehung zu einer dem kanadischen Schauspieler Ryan Gosling ähnelnden Figur an.

Äusserung zum Privatleben

Als Schadenersatz hatte Johansson 50'000 Euro (ca. 60'700 Franken) von Schriftsteller und Verlag gefordert. Bei der Festsetzung der vergleichsweise geringen Strafe berücksichtige das Gericht neben der Auflage des Romans von mehr als 100'000 Exemplaren auch die Tatsache, dass sich die Schauspielerin bereits in mehreren Interviews zu ihrem Privatleben geäussert habe.

awe (Quelle: sda)

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