Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Neu eingeführt werden Effizienzvorschriften beispielsweise auch für Staubsauger.(Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.effizienzvorschriften.info, www.bundesrat.info, www.strengere.info, www.erlaesst.info

Mittwoch, 25. Juni 2014 / 13:30:00

Bundesrat erlässt strengere Effizienzvorschriften für Geräte

Bern - Der Bundesrat verbannt weitere Stromfresser aus dem Haushalt. Ab nächstem Jahr gelten für zahlreiche Geräte neue oder strengere Effizienzvorschriften. Geräte, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen noch weiter verwendet, aber nicht mehr verkauft werden.

Verschärft werden die Vorschriften für Elektrobacköfen, Elektromotoren und Umwälzpumpen, jene für Tumbler, Set-Top-Boxen und den Standby-Modus werden geändert. Neu eingeführt werden Effizienzvorschriften für Spots, LED-Lampen, Computer und Server, Wasserpumpen, Raumklimageräte und Ventilatoren, Geschirrspüler und Staubsauger.

EU-Vorschriften übernommen

Bei den meisten Gerätekategorien werden die Effizienzanforderungen der EU übernommen. Für Backöfen gelten in der Schweiz strengere Vorschriften. Zudem wird für Kaffeemaschinen ab 2015 eine obligatorische Energieetikette eingeführt. In der EU bestehen dafür noch keine Vorschriften. Eine Etikette zur Deklaration bestimmter Eigenschaften wird es neu auch für Reifen geben.

Die Revision der Energieverordnung, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, tritt am 1. August 2014 in Kraft, die neuen Vorschriften gelten ab 1. Januar 2015. Geräte, die die Vorschriften nicht erfüllen, dürfen danach in der Regel noch während eines halben Jahres in Verkehr gebracht werden.

Mit den neuen Vorschriften würden die ineffizientesten Geräte vom Markt ausgeschlossen, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. Die Deklarationspflicht soll die Konsumentinnen und Konsumenten mit Informationen zum Energieverbrauch versorgen und so den Kaufentscheid beeinflussen. Ziel ist es, den Stromverbrauch durch eine Steigerung der Effizienz zu senken.

Grosses Effizienzpotenzial

Nach Angaben des BFE verbrauchen Elektrogeräte in der Schweiz jährlich rund 44 Milliarden Kilowattstunden Strom. Das entspricht fast drei Viertel des gesamten inländischen Endverbrauchs. Davon entfallen 58 Prozent auf Antriebssysteme wie Aufzugmotoren oder Pumpen, 18 Prozent auf Haushaltsgeräte, 17 Prozent auf Beleuchtungen und knapp 7 Prozent auf elektronische Geräte.

Würden ausschliesslich die sparsamsten Geräte eingesetzt, könnte der Elektrogeräte-Stromverbrauch nach Angaben des BFE um rund einen Viertel gesenkt werden. Dank der neuen Vorschriften sollen ab 2020 750 Gigawattstunden Strom pro Jahr eingespart werden, wie BFE-Sprecherin Marianne Zünd auf Anfrage sagte. Das sind drei Viertel des Stromverbrauchs der Stadt Bern.

Effizienzvorschriften für Lampen wurden in der Schweiz 2009 eingeführt, seit 2010 gelten Vorschriften für Geräte und Motoren. Die Energieetikette war schon 2002 für gewisse Haushaltgeräte eingeführt worden.

ig (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Einkaufstouristen vermiesen Elektroapparate-Branche das Geschäft
    Freitag, 15. August 2014 / 13:05:00
    [ weiter ]
    Bund will strengere Vorschriften für Elektrogeräte
    Donnerstag, 31. Oktober 2013 / 21:35:00
    [ weiter ]
    Stromfressende TV-Geräte sollen verschwinden
    Freitag, 6. Mai 2011 / 11:54:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG