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Sieben Angeklagte wurden zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt, elf weitere zu je zehn Jahren.(Symbolbild)

 
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www.al-dschasira-journalisten.info, www.haftstrafen.info, www.aegypten.info, www.gegen.info

Montag, 23. Juni 2014 / 12:49:00

Ägypten: Hohe Haftstrafen gegen Al-Dschasira-Journalisten

Kairo - Im umstrittenen Prozess gegen Journalisten des Nachrichtensenders Al-Dschasira International in Ägypten hat das Gericht langjährige Haftstrafen verhängt. Sieben Angeklagte wurden zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt, elf weitere in Abwesenheit zu je zehn Jahren.

Sie wurden beschuldigt, die inzwischen verbotene Muslimbruderschaft unterstützt und falsche Nachrichten verbreitet zu haben. Die Verteidigung nennt die Vorwürfe "absurd".

Zu je sieben Jahren Haft wurden unter anderen der australische Journalist Peter Greste, der ägyptisch-kanadische frühere Al-Dschasira-Bürochef Mohammed Fadel Fahmi und der Ägypter Baher Mohammed verurteilt. Die drei Journalisten sassen fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

Auch vier weitere festgenommene Angeklagte erhielten siebenjährige Haftstrafen, zwei andere wurden freigesprochen. In Abwesenheit wurden zudem elf Angeklagte zu je zehn Jahren Haft verurteilt. Unter ihnen sind drei Ausländer, zwei Briten und die Niederländerin Rena Netjes.

Insgesamt waren in dem Prozess vier Ausländer und 16 Ägypter angeklagt. Die Ausländer sollen "falsche Nachrichten" verbreitet haben. Den Ägyptern wurde Mitgliedschaft in der als Terrororganisation verbotenen Muslimbruderschaft vorgeworfen.

Der am 20. Februar begonnene Prozess ist Teil des Vorgehens gegen die islamistische Bewegung. Das Verfahren nährt die Sorgen um die Pressefreiheit in Ägypten.

Twitter-Kampagne für Journalisten

Die australische Aussenministerin Julie Bishop zeigte sich "empört" über das Urteil gegen Greste. Ihr niederländischer Kollege Frans Timmermans erklärte, mit seinen EU-Kollegen in Luxemburg über die Thematik beraten zu wollen.

Die USA forderten Ägypten zur Begnadigung der Journalisten auf. Die Strafen seien "politisch motiviert", kritisierte der Sprecher von Präsident Barack Obama, Josh Earnest, am Montag in Washington.

Peter Grestes Kollegen in Kenia zeigten sich schockiert über das Urteil. "Der gesamte Prozess war ein einziger Betrug", erklärte Robyn Kriel, eine Freundin Grestes, die in Nairobi für den südafrikanischen Sender eNCA arbeitet. "Hier geht es schlicht um die Regierung, die ein Problem damit hat, dass Journalisten die Wahrheit sagen."

Kriel hatte die Twitter-Kampagne #FreeAJStaff ins Leben gerufen, über die zahlreiche Menschen in aller Welt seit Monaten die Freilassung der Reporter fordern. Greste war im Januar in Abwesenheit zum Präsidenten der Vereinigung der Auslandskorrespondenten in Kenia gewählt worden.

Auch Prozessbeobachter von Amnesty International äusserten Unverständnis über die Urteile. Der Menschenrechtsanwalt Mohammed Lutfi sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Die Verteidigung hat die Unschuld der Angeklagten sehr gut dargelegt." Die konfiszierten Videos bestanden seinen Angaben nach aus Aufnahmen, "die jeder Journalist in Ägypten" machen würde.

Konflikt zwischen Katar und Ägypten

Die Journalisten sehen sich als Opfer des politischen Disputs zwischen Ägypten und Katar. Der Medienkonzern Al-Dschasira gehört der Herrscherfamilie des Emirats Katar und hat seinen Sitz in der Hauptstadt Doha. Al-Dschasira verurteilte die Entscheidungen als "ungerecht".

Katar unterstützt die Muslimbruderschaft, die nach dem Sturz des islamistischen ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi durch das Militär 2013 verboten wurde. Militärchef war damals der heutige Präsident Abdel Fattah al-Sisi.

Ägyptens Sicherheits- und Justizbehörden gehen seit Mursis Entmachtung massiv gegen mutmassliche Muslimbrüder und ihre Unterstützer vor. Erst am Wochenende wurden 183 Todesurteile gegen Islamisten wegen gewalttätiger Proteste und Mordes bestätigt.

Im vergangenen Herbst haben Ägyptens Behörden wegen angeblich positiver Berichterstattung über die Muslimbruderschaft die Schliessung des Tochterkanals Al-Dschasira-Live-Ägypten angeordnet. Dieses Verfahren läuft derzeit noch.

fest (Quelle: sda)

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