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Laut Bericht der Kommision Aufsicht Bildung und Gesundheit (AGB) wurde Christoph Mörgeli durch Aufforderung von Bildungsdirektorin Aeppli (SP) an der Uni Zürich gekündigt.

 
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Sonntag, 8. Juni 2014 / 13:24:27

Bildungsdirektorin Aeppli forcierte Mörgeli-Entlassung

Zürich - Die Kommission Aufsicht Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher Kantonsrats wirft Bildungsdirektorin Regine Aeppli vor, in der Affäre Mörgeli ihre Kompetenzen überschritten zu haben. In einem Bericht schreibt die AGB, Aeppli habe die Universitätsleitung aufgefordert, den damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums zu entlassen.

Die Kommission untersuchte die Vorgänge, die letztlich zur Entlassung des SVP-Nationalrats Mörgeli führten. Zu diesem Zweck befragte eine AGB-Subkommission insgesamt 17 Personen. Am Dienstag wollte die AGB an einer Medienkonferenz über die Ergebnisse ihrer sechsmonatigen Tätigkeit informieren.

Die «SonntagsZeitung» hat jedoch vorgängig aus dem als geheim eingestuften Bericht zitiert und diesen auch gleich ins Internet gestellt. Damit hat sie die AGB in Bedrängnis gebracht. Diese entschied deshalb, die Medienkonferenz auf den morgigen Montagnachmittag vorzuverlegen, wie Kommissionspräsident Jörg Kündig (FDP) auf Anfrage der sda sagte.

In ihrem Bericht verweist die Kommission auf ein Gespräch vom 17. September 2012. Teilgenommen hatten neben Aeppli der damalige Unirektor Andreas Fischer, die zuständige Personalverantwortliche sowie der Chef des Hochschulamtes, Sebastian Brändli.

Fischer und die Personalverantwortliche sagten laut Bericht übereinstimmend aus, dass Regierungsrätin Aeppli in dieser Besprechung «ziemlich aufgebracht gewesen sei und den Rektor zur Kündigung von Prof. Mörgeli aufgefordert habe.»

Dabei sei auch das Wort «fristlos» gefallen. Diese Aussagen bestätigt habe auch der Leiter des Uni-Rechtsdienstes, dem Rektor Fischer anschliessend die Ergebnisse des Gesprächs geschildert hatte.

Demgegenüber sagte Aeppli gemäss Kommissionsbericht, sie habe den Rektor «sicherlich nie zu einer Kündigung aufgefordert». Zudem wies die Bildungsdirektion in einer Stellungnahme den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung zurück.

asu (Quelle: sda)

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