Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Nebenwirkungen bei der Bayer-Verhütungspille «Yasmin»?

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.schadenersatzklage.info, www.familie.info, www.kaempft.info, www.weiter.info

Montag, 2. Juni 2014 / 16:06:28

Schadenersatzklage: Familie kämpft weiter gegen Bayer

Zürich - Der Fall der jungen Frau, die nach der Einnahme von Antibabypillen eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist, wird bald das Bundesgericht beschäftigen. Die Familie der 22-Jährigen zieht das Urteil des Zürcher Obergerichts weiter.

Dies sagte ihr Anwalt am Montag gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von Radio SRF.

Mitte Januar 2008 hatte die damals 16-Jährige von ihrem Gynäkologen die rezeptpflichtige Antibabypille «Yasmin» erhalten. Nachdem sie sie wenige Wochen eingenommen hatte, erlitt sie eine Lungenembolie. Als Folge des Sauerstoffmangels wurde ihr Hirn schwer geschädigt.

Die Familie der Frau führt den Gesundheitszustand auf auf eine Nebenwirkung von «Yasmin» zurück. Vor Bezirksgericht Zürich forderte sie 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400'000 Franken Genugtuung vom Pillenhersteller, dem Bayer-Pharmakonzern.

Das Gericht lehnte die Klage Mitte August letzten Jahres ab, Mitte Mai bestätigte das Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Der geltend gemachte Produktemangel sei nicht erwiesen, begründete es den Entscheid. Und nicht nur das: Die Familie sollte auch noch 120'000 Franken Prozessentschädigung an Bayer zahlen.

Die Familie der Geschädigten akzeptiert dieses Urteil nicht und zieht es an Bundesgericht weiter, wie ihr Anwalt Felix Rüegg gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen sagte. «Wir sind der Auffassung, dass gestützt auf das Produktehaftpflichtrecht, ein anderer Entscheid hätte gefällt werden müssen», sagte er.

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Pille Yasmin: Bayer muss keinen Schadenersatz zahlen
    Mittwoch, 21. Januar 2015 / 12:32:07
    [ weiter ]
    CSS zieht Yasmin-Urteil ebenfalls ans Bundesgericht weiter
    Mittwoch, 4. Juni 2014 / 19:50:00
    [ weiter ]
    Lungenembolie nach Antibabypille - keine Entschädigung
    Donnerstag, 15. Mai 2014 / 15:51:00
    [ weiter ]
    Bayer Schweiz - Haftungsklage gegen Spitäler Schaffhausen
    Freitag, 15. November 2013 / 11:44:00
    [ weiter ]
    Bayer: Schwerbehinderte soll Prozessentschädigung zahlen
    Mittwoch, 6. November 2013 / 18:28:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG