Mittwoch, 28. Mai 2014 / 15:40:00
Wildtiere im Wohnzimmer?
Wer ein Tier hält, ist für dessen Wohlergehen verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere auch, ihm eine möglichst angemessene Betreuung und Umgebung zu bieten, damit es seine artspezifischen Bedürfnisse ausleben kann.
Weil dies insbesondere bei Wildtieren eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe darstellt, ist für die Haltung zahlreicher Tierarten eine kantonale Bewilligung notwendig.
Anspruchsvolle Tiere
Als Wildtiere werden jene Tiere bezeichnet, die nicht vom Menschen domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen und ihrer Fortpflanzung daher weitgehend unbeeinflusst von ihm geblieben sind.
Die Haltung solcher Tierarten, wie z.B. die von Reptilien, Affen, Papageien, Skorpionen etc., ist sehr anspruchsvoll und setzt genaue Kenntnisse ihrer Bedürfnisse und ihres natürlichen Verhaltens voraus. So müssen z.B. die hohen Anforderungen an klimatische Bedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lichtverhältnisse erfüllt oder bei der Fütterung die biologischen und anatomischen Besonderheiten und das für die jeweilige Tierart typische Vorgehen bei der Nahrungssuche beachtet werden.
Gewerbsmässige und private Wildtierhaltung
Weil Wildtiere kaum an ein Leben in menschlicher Obhut angepasst sind, besteht bei ihnen ein besonderes Risiko, dass sie durch eine nicht fachgerechte Haltung stark in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt werden. Ihre gewerbsmässige Haltung, beispielsweise in Zoos, Zirkussen, Tierpärken und ähnlichen Einrichtungen untersteht daher stets einer Genehmigungspflicht. Aber auch die private Haltung zahlreicher Wildtiere ist nur mit der Bewilligung des kantonalen Veterinärdiensts zulässig.
Anforderungen an Tierhalter
Für welche Tiere es einer Haltegenehmigung bedarf, wird in der Tierschutzverordnung aufgelistet. Bewilligungspflichtig sind z.B. grosse Leguane, Chamäleons, Giftschlangen sowie Riesenschlangen, die mehr als drei Meter lang werden können. Daneben zählt die Tierschutzverordnung auch die Wildtiere auf, für deren private Haltung zusätzlich zur Haltegenehmigung ein Sachkundenachweis erbracht werden muss. Teilweise ist sogar eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung erforderlich.
Hinzu kommt, dass verschiedene Tierarten gefährlich werden und durch ihre Körpergrösse oder ihr Angriffsverhalten die Gesundheit oder das Leben von Menschen oder anderen Tieren gefährden können. Dazu gehören vor allem exotische Arten, wie Gift- und Riesenschlangen, Warane, Giftfrösche, Skorpione oder verschiedene Spinnen- und Fischarten.
Reptilien und Amphibien
Die private Haltung von z.B. Reptilien und Amphibien wird immer beliebter. Die Mehrzahl dieser Tiere stammt zwar aus Schweizer Nachzuchten, einzelne werden aber noch immer importiert. Die Einfuhr ist zwar bewilligungspflichtig, der Import und Handel mit exotischen Wildtieren laufen wegen der grossen Nachfrage und des lukrativen Geschäfts aber oft illegal und unter nicht artgerechten Bedingungen ab. Entscheidet man sich für die Haltung eines exotischen Tieres, sollte man sich daher beim Tierarzt, bei Zuchtvereinen oder seriösen Zoofachgeschäften erkundigen, ob es aus einer schweizerischen Nachzucht stammt.
Spinnen und andere Wirbellose
Weil sich das Tierschutzrecht weitgehend auf den Schutz von Wirbeltieren beschränkt, gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Haltung von Spinnen und Skorpionen etc. Viele von ihnen werden deshalb in viel zu kleinen Terrarien gehalten. Problematisch ist dabei, dass die Schmerzäusserungen der Tiere für den Menschen schwer erkennbar sind und sie deshalb unter Umständen still und leise zu Grunde gehen. Viele exotische Wirbellose sind jedoch zumindest artenschutzrechtlich geschützt, weshalb ihre Einfuhr in die Schweiz entweder bewilligungspflichtig oder sogar ganz verboten ist.
Exotenhandel
Mit der steigenden Nachfrage nach exotischen Heimtieren ist auch der Handel mit ihnen in den vergangenen Jahren angewachsen. Sowohl der Fang als auch der Transport in die westlichen Nationen erfolgen häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Das sogenannte Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel und gilt für ca. 5000 Tierarten, deren Einfuhr häufig bewilligungspflichtig ist.
Aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ist die Haltung von exotischen Tieren höchstens dann vertretbar, wenn sie aus ausgewiesenen und streng kontrollierten inländischen Nachzuchten stammen.
li (Quelle: Tier im Recht)
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