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Der GAV schreibt einen Mindestlohn für diejenigen vor, die alte Menschen zu Hause betreuen.(Symbolbild)

 
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Montag, 26. Mai 2014 / 11:09:00

Mindestlohn für private Seniorenbetreuung

Bern - Wer alte Menschen zu Hause betreut, hat in der Deutschschweiz künftig Anspruch auf einen Mindestlohn sowie geregelte Arbeitszeiten. Die Gewerkschaft Unia und der Verband «Zu Hause leben» haben einen Gesamtarbeitsvertrag für die private Seniorenbetreuung gutgeheissen.

Ausgehandelt wurde der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von der Gewerkschaft Unia und dem Firmenverband «Zu Hause leben». Beide Seiten stellten ihn heute in Bern den Medien vor. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2015.

Mindestens 22 Franken

Der GAV gilt für private, nicht gemeinnützige Betriebe - also nicht für die gemeinnützige Spitex - und Agenturen, die in der Deutschschweiz in der nicht-medizinischen Betreuung tätig sind. Er schreibt einen Mindestlohn vor: Ab 2018 müssen die Seniorenbetreuerinnen und -betreuer mit mindestens 22 Franken pro Stunde bezahlt werden.

Berufserfahrung und Ausbildung müssen beim Lohn berücksichtigt werden: Betreuerinnen und Betreuer mit einer zweijährigen Grundbildung oder vier Jahren Berufserfahrung müssen mindestens 25 Franken pro Stunde erhalten, jene mit Berufslehrabschluss Fr. 27.50. Gleichwertige ausländische Abschlüsse müssen anerkannt werden.

Weiter ist ein 13. Monatslohn im GAV vorgeschrieben. Ebenso enthält der Vertrag die Fixierung von Arbeits- und Ruhezeiten, Entschädigungen für den Arbeitsweg und die Rufbereitschaft sowie eine Krankentaggeldversicherung. Wer zu 100 Prozent beschäftigt ist, hat 42 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Die Vertragspartner wollen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlichkeit des GAV beantragen. Damit soll dieser rund 6000 Beschäftigte erfassen. Der GAV soll in allen rein deutschsprachigen Kantonen sowie in Bern und Graubünden gelten.

Noch kaum geregelt

«Der Vertrag ist ein Meilenstein», sagte Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia, in Bern. Die Arbeitsbedingungen in der jungen Boom-Branche seien noch kaum geregelt. «Arbeit auf Abruf, überlange Arbeitszeiten und extreme Dumpinglöhne sind an der Tagesordnung.» Solch krasse Ausbeutung solle es nicht mehr geben können.

Betreuerinnen und Betreuer, die direkt vom privaten Haushalt angestellt werden, in dem sie arbeiten, unterstehen nicht dem GAV. Für sie gilt jedoch der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft, der einen Minimallohn von Fr. 18.55 in der Stunde vorschreibt.

Der Vertrag schaffe Klarheit im Markt und transparente Bedingungen für Betreute und Betreuende, sagte Paul Fritz, der für den Verband «Zu Hause leben» die Verhandlungen geführt hat. Betreuung zu Hause solle ein eigenständiger Berufszweig mit fairen Löhnen und Anstellungsbedingungen werden, mit Stellen vorab für ab 50-Jährige.

Vielfältige Betreuungsverhältnisse

Der neue GAV umfasst Betreuungsverhältnisse vom stundenweisen Einsatz bis zur Betreuung durch eine Person, die im selben Haushalt mit dem zu betreuenden Seniorin oder dem Senior leben. Die Sozialpartner wollen ihn auch auf das Tessin ausdehnen. In der Romandie sei der Handlungsbedarf weniger akut, da es zum Teil kantonale Verträge gebe, die die Branche abdeckten, sagte Alleva.

Der Verband «Zu Hause leben» wurde im November 2012 gegründet. Bisher haben sich 30 Betriebe angeschlossen. Für die Betreuung von Senioren zu Hause will der Verband ein Qualitätslabel schaffen und ein Berufsbild erarbeiten. Er hat sich als Ziel gesetzt, eine Ausbildung bis zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis anzubieten.

ig (Quelle: sda)

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