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Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen sollen minimiert werden. (Symoblbild)

 
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Mittwoch, 26. März 2014 / 13:21:19

Bundesrat will flankierende Massnahmen verstärken

Bern - Die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt sind nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative in der Schwebe. Trotz dieser Ungewissheit hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, den Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen zu verstärken.

Gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe schlägt die Regierung verschiedene Massnahmen vor. So sollen etwa die Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von heute 5000 auf 30'000 Franken erhöht werden.

Unter gewissen Bedingungen soll es auch möglich sein, während einer befristeten Zeit mehr Kontrollen durchzuführen. Im Garten- und Landschaftsbau soll eine Melde- oder Bewilligungspflicht ab dem ersten Tag gelten.

Bei der eigentlichen Knacknuss, den Gesamtarbeitsverträgen (GAV), hatten die in der Arbeitsgruppe vertretenen Sozialpartner keine Einigung gefunden. Die Gewerkschaften verlangten, dass bestehende Verträge einfacher allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dagegen sträubten sich die Wirtschaftsvertreter.

Kompromiss des Bundesrats

Im Bericht wurden dazu zwei Varianten vorgeschlagen. Die eine sah vor, dass bei Missbräuchen der GAV ausnahmsweise auch dann für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn das sogenannte Arbeitgeberquorum - mindestens die Hälfte der Arbeitgeber müssen an einem GAV beteiligt sein - nicht erfüllt ist.

Diese Lösung favorisierten die Gewerkschaften. Der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der Baumeisterverband favorisierten stattdessen ihren eigenen Vorschlag: Alle Bestimmungen eines GAV, welche Regelungen der Arbeitszeit betreffen, sollten der erleichterten Allgemeinverbindlichkeitserklärung zugänglich sein.

Der Bundesrat hat nun einen Kompromiss vorgelegt: So soll es künftig möglich sein, Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu Spesen, Ferien oder zur Kaution erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären und einen allgemeinverbindlichen GAV befristet weiterzuführen, wenn das Arbeitgeberquorum nicht mehr erreicht wird.

Zudem sollen die Vertragsparteien eines GAV bei Missbrauch der Lohn- und Arbeitsbedingungen erleichterte Allgemeinverbindlicherklärungen beantragen können. Handlungsbedarf sieht der Bundesrat zudem bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen, welche infolge festgestellter wiederholter missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen erlassen werden können.

Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen eine Gesetzesänderung voraus. In einer Mitteilung zeigte sich der Bundesrat überzeugt, dass diese die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken werde. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende September vorliegen.

Keine Einigung vor Abstimmung

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und Justizministerin Simonetta Sommaruga hatten die Arbeitsgruppe unter der Leitung von SECO-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch im Juli 2013 eingesetzt. Darin vertreten waren neben verschiedenen Bundesämtern die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, die Kantone, Arbeitsmarktbehörden sowie der Kanton Tessin.

Der Auftrag lautete, eine Auslegeordnung zu den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt vorzunehmen und möglichen Handlungsbedarf zu prüfen. Handlungsbedarf hatten vor allem die Gewerkschaften gesehen: Sie machten sogar ihre Zustimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien von einer Verstärkung der Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping abhängig.

Lange Zeit sah es aber nicht danach aus, als würden die Sozialpartner eine gemeinsame Basis für eine Einigung finden. Dies brachte den Bundesrat in die unangenehme Lage, dass er wenige Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative im wichtigen Bereich Arbeitsmarkt aber nichts vorzuweisen hatte.

awe (Quelle: sda)

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