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Das Gesetz wurde im Ständerat einstimmig angenommen.

 
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Montag, 17. März 2014 / 19:14:48

Ständerat heisst vereinheitlichtes Auslandschweizer-Gesetz gut

Bern - Der Ständerat will Rechte und Pflichten von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in einem neuen Gesetz bündeln. Ohne Gegenstimmen hiess er am Montag das Auslandschweizer-Gesetz gut.

Die Vorlage vereint die geltenden Regelungen, die Auslandschweizer betreffen, in einem einzigen Gesetz. Zusätzliche Rechte erhalten die rund 700'000 im Ausland lebenden Schweizer Bürger damit nicht. Die Vorlage enthalte nichts spektakulär Neues, hielt Christine Egerszegi (FDP/AG) fest. Dennoch werde es das wichtigste Gesetz für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer werden.

Registrierungspflicht bleibt

Diese müssen sich beispielsweise wie bis anhin bei einer Schweizer Vertretung registrieren lassen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Registrierungspflicht abzuschaffen, weil er sich davon tiefere Kosten versprach. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) kritisierte aber in der Vernehmlassung, dass im Krisenfall nicht mehr alle Schweizer erreicht würden, was den Bund unter dem Strich teurer zu stehen komme.

Die Gegner hatten die Vorschrift als wirkungslos kritisiert, weil an die Nichtbeachtung der Pflicht keine Sanktionen geknüpft sind. Ohne die Registrierungspflicht ginge die Hälfte der Auslandschweizer der Schweiz sofort verloren, warnte Kommissionssprecher Filippo Lombardi (CVP/TI).

Zu reden gab die Rolle der Auslandschweizer-Organisationen (ASO). Dieser kann der Bund Finanzhilfen gewähren. Ein von der ASO bestellter Auslandschweizer-Rat, der die fünfte Schweiz repräsentieren würde, fand aber keine Mehrheit.

Hingegen hiess der Ständerat eine Bestimmung gut, mit der die Möglichkeit der elektronischen Abstimmung explizit ins Gesetz aufgenommen wird. Der Bundesrat soll auch Massnahmen ergreifen können, um die Ausübung der politischen Rechte zu fördern.

Schutz für juristische Personen

Für die Schweizer im Ausland werden Rechte und Pflichten definiert. Das Gesetz regelt die Sozialversicherungen oder den konsularischen Schutz, den neu auch juristische Personen in Anspruch nehmen können. Eine gesetzliche Grundlage wird für die Hilfe für Schweizerinnen und Schweizer bei Geiselnahmen oder Entführungen geschaffen. Einen Rechtsanspruch auf solche Hilfe soll es aber nicht geben.

Die Bestimmungen über Schweizerschulen wurden auf Antrag des Bundesrats wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Schweizerschulen werden im Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz geregelt, bei welchem der Ständerat erst vergangene Woche die letzten Differenzen ausgeräumt hatte. Die Schlussabstimmung steht noch aus. Die Staatspolitische Kommission wollte die Bestimmungen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit halber ins Auslandschweizer-Gesetz aufnehmen.

Angestossen wurde das Projekt für ein Auslandschweizer-Gesetz durch eine parlamentarische Initiative von Filippo Lombardi, welche die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte angenommen haben. Die darauf gestützte Vorlage, welche die SPK des Ständerats ausgearbeitet hatte, geht nun an den Nationalrat.

fest (Quelle: sda)

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