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SVP-Nationalrätin Natalie Rickli erlitt eine Niederlage. (Archivbild)

 
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Mittwoch, 12. März 2014 / 13:28:00

Forderung nach tieferen Billag-Gebühren scheitert

Bern - Bei der Debatte um die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes im Nationalrat ist eine von der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli angeführt Minderheit mit ihrer Forderung nach einer Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 360 Franken gescheitert.

Die Schweiz habe jetzt schon die höchsten Gebühren in Europa, argumentierte Rickli am Mittwoch. Den Grund sieht sie darin, dass der Service Public immer weiter ausgebaut wird. Hier brauche es eine Höchstgrenze. Rickli beantragte auch, dass die Höhe der Gebühr jeweils vom Parlament und nicht vom Bundesrat festgelegt werden sollte.

Beide Anträge fanden über die SVP hinaus wenig Zustimmung. Es sei nicht sinnvoll, einen fixen Betrag im Gesetz festzuschreiben, sagte Viola Amherd (CVP/VS). Wenn eine Anpassung nötig werde, «müsste die gesamte Gesetzesmaschinerie in Gang gesetzt werden».

Auch wurde die Befürchtung geäussert, dass das Parlament versuchen könnte, auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. «Wir wollen keine Politisierung der SRG-Gebühren», sagte Regula Rytz (Grüne/BE). «Das Würde eine Einmischung des Parlaments in die publizistische Freiheit der SRG bedeuten.»

Nicht mit der Bundessteuer

Auch mit dem Antrag, dass die Radio- und TV-Gebühren zusammen mit der direkten Bundessteuer eingezogen werden, blieb Rickli erfolglos. «Eine Steuerrechnung erhalten alle. Eine zusätzliche Rechnung beizulegen, wäre unkompliziert möglich», argumentierte sie. Dies sei wesentlich günstiger als die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante.

Diese sieht vor, dass eine private Firma diese Abgabe bei den Haushalten einzieht. «Es geht dem Bundesrat vor allem darum, die Billag unter Heimatschutz zu stellen», sagte Rickli mit Blick auf die heutige Erhebungsstelle.

«Administratives Monster»

Sie habe den Vorschlag von Rickli auf den ersten Blick auch «bestechend» gefunden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Die Idee scheitere aber an der konkreten Umsetzung. Denn für die Kantone wäre die Änderung mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. So müssten diese zum Beispiel erst alle Haushalte erfassen, da die Abgabe pro Haushalt und nicht pro natürliche Person erhoben wird.

Der Gebühreneinzug zusammen mit der direkten Bundessteuer führe zu einem «administrativen Monster» und zu einem «unverantwortbaren Aufwand», kritisierte auch Amherd. «Wenn 26 Kantone eine Abgabe erheben, wird das sicher teurer als bei einer einzigen Stelle», sagte Kommissionssprecher Martin Candinas (CVP/GR).

bg (Quelle: sda)

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