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Was heute noch ein Vergehen ist soll künftig als Delikt gelten.

 
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Freitag, 28. Februar 2014 / 20:07:00

Kantone wollen gestohlene Bankdaten weiter nutzen können

Bern - Die Kantone wollen gestohlene Bankdaten weiter nutzen können, um Steuersünder zu stellen. Sie wehren sich gegen ein von den Bürgerlichen im Parlament vorangetriebenes Gesetz, das auch jene bestrafen will, die gestohlene Daten nutzen.

Damit zielt das Gesetz auch auf die Steuerbehörden. Die Kantone fürchten, sich bald in Gesellschaft von Dieben und Hehlern auf der Anklagebank wiederzufinden, sollte das Gesetz in dieser Form durchkommen.

Der Entwurf stammt aus der Feder der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK). Diese will die Diebe härter bestrafen. Die Vorlage sieht neu auch Strafen vor für jene, die gestohlene Bankdaten weitergeben oder verkaufen, und für jene, die diese nutzen.

Zu Letzteren gehören auch die Kantone, die damit Steuersünder dingfest machen. Heute ist diese Praxis erlaubt. Die Vorlage sieht für die Nutzer gestohlener Bankdaten nun eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Kantone fordern klares Gesetz

Die Kantone reklamieren für sich eine Ausnahmeklausel. Es soll klargestellt werden, dass sich eine Steuerbehörde nicht strafbar macht, wenn sie Bankkundendaten, die sie «ohne ihr eigenes Dazutun zur Kenntnis» erhält «bei der Veranlagung berücksichtigt».

Ansonsten verletzten die Kantone ihre Amtspflicht, denn mit der Verwertung mache eine Steuerbehörde «nichts anderes, als alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen zur Erreichung eines korrekten Veranlagungsergebnisses zu verwerten», schreibt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Straftatbestand Hehlerei

Kein Problem haben die Kantone damit, dass die WAK die Bankdatenhehlerei unter Strafe stellen will. Der Entwurf sieht dafür ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer sich so einen Vermögensvorteil verschafft, dem sollen fünf Jahre Gefängnis drohen.

Wer dem Bankgeheimnis unterliegende Daten stiehlt, soll gemäss Entwurf mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, statt wie bislang mit höchstens drei Jahren. Was heute noch ein Vergehen ist soll künftig als Delikt gelten.

Finanzplatz stärken

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück. «Staaten sollen in der Schweiz nicht widerrechtlich erlangte Daten aufkaufen können. Damit würde in der Schweiz erfolgter Rechtsbruch belohnt», erklärte FDP-Sprecherin Auréli Haenni gegenüber der Nachrichtenagentur sda zur geforderten Ausnahmeregel.

Die FDP hatte die Gesetzesänderung eingebracht, nachdem mehrere Käufe von Bankdaten durch Behörden in Frankreich und Deutschland bekannt wurden. Die Bürgerlichen und die SVP möchten mit der Verschärfung das durch die Datenklau-Affären verlorene Vertrauen ausländischer Kunden in den Finanzplatz Schweiz wiederherstellen. Von den hohen Strafen erhoffen sie sich zudem eine abschreckende Wirkung.

Bekämpft wird die Vorlage von den Linken. Die angedrohten Strafen seien «unverhältnismässig» gemessen am Vergehen, kritisiert die SP. Sie bezweifelt auch, dass eine Verschärfung «die gewünschte abschreckende Wirkung erzielen wird».

ig (Quelle: sda)

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