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Aargau möchte statt kleinen dezentralen Unterkünften Grossunterkünfte für Asylbewerber schaffen. (Symbolbild)

 
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www.grossunterkuenfte.info, www.asylbewerber.info, www.aargau.info, www.will.info

Freitag, 21. Februar 2014 / 14:14:03

Aargau will Grossunterkünfte für Asylbewerber

Aarau - Die Aargauer Regierung will weg von den vielen kleinen dezentralen Unterkünften für Asylbewerber und an deren Stelle Grossunterkünfte mit zwischen 100 und 150 Plätzen einrichten. Mit diesem Vorgehen erhofft sich die Regierung auch eine Beruhigung an den politischen Fronten.

Grossunterkünfte hätten gegenüber kleinen Unterbringungsstellen grosse Vorteile im Bezug auf Sicherheit, Betreuung und Wirtschaftlichkeit, sagte die für das Asylwesen zuständige Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli am Freitag vor den Medien in Aarau.

Finden sich geeignete Mietliegenschaften, will der Kanton Aargau die Mietkosten aus der Globalpauschale des Bundes von rund 9 Franken pro Tag und Person berappen. Beim Kauf oder beim Bau von Grossunterkünften soll entweder der Kanton oder der Bund für die Finanzierung aufkommen. Die Aargauer Regierung rechnet mit Baukosten von 4,2 Millionen Franken pro Grossunterkunft.

Gemeinden können sich nicht mehr freikaufen

Gemeinden sollen sich künftig nicht mehr mit einer Ersatzabgabe aus der Unterbringungspflicht freikaufen können. Der Kanton will neu eine grundsätzliche Aufnahmepflicht durchsetzen. Gemeinden, die sich weigern, sollen finanziell sanktioniert werden. Diese Beträge sind um einiges höher als die bisherige Ersatzabgabe.

Im vergangenen Jahr erfüllten 109 der 213 Gemeinden die Aufnahmepflicht nicht. Dadurch entgingen dem Kanton fast 400 Plätze. Im Kanton Aargau sind derzeit 60 kantonale Unterkünfte mit total 1452 Plätzen in Betrieb. Die Auslastung beträgt 106 Prozent.

Die von der Regierung am Freitag vorgestellten Massnahmen sollen mit einer Änderung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes umgesetzt werden. Bis der Kanton Aargau die ersten Grossunterkünfte für Asylbewerber in Betrieb nehmen kann, vergehen allerdings noch mindestens vier Jahre.

ww (Quelle: sda)

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