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Dienstag, 11. Februar 2014 / 23:41:26

Justin Bieber: Ein Polizeivideo zeigt ihn beim Urinieren

Die Anwälte von Justin Bieber (19) fordern, dass das für den Star kompromittierende Videomaterial der Polizei blockiert wird.

Der Sänger ('Boyfriend') wurde am 23. Januar festgenommen, weil er berauscht und ohne gültigen Führerschein angeblich ein Rennen in einer Wohnstrasse fuhr. Laut 'TMZ' «bettelt» der Star nun, alle Polizeivideos seines Aufenthalt im Gefängnis ausgehändigt zu bekommen, nachdem in der vergangenen Woche ein Videoclip erschien, der ihn beim Urinieren zeigte. Laut Publikation bereiten ihm die Videoaufnahmen, die Bieber dabei zeigen, wie er sich erleichtert, die grössten Sorgen. Die Anwälte des Teenie-Schwarms forderten angeblich das Gericht auf, die Polizei daran zu hindern, weitere Videos zu veröffentlichen, ohne ihnen diese vorher gezeigt zu haben.

Biebers Rechtsanwälte behaupteten, dass die Aufnahmen ihren Klienten in «verschiedenen halbausgezogenen Positionen zeigen, die intime Bereiche» seines Körpers erkennen lassen. Ein Polizeisprecher erklärte, dass der Musiker «seine Genitalien» entblösste, während er in seiner Zelle festgehalten wurde. «Man sieht Justin, wie er mehrmals durch die Gegend stolpert, als er seine Tests machte - so als ob er ein Problem mit seinem Gleichgewicht gehabt hätte. Das Video zeigt Justin bei den Tests und auch beim Pinkeln», berichtete ein Insider. «Das Herumstolpern und auf die Toilette gehen ist offensichtlich Grund genug für die Forderung seiner Anwälte, das Video zu beschlagnahmen. Wenn ich zeigen wollen würde, dass mein Klient unschuldig ist, würde ich nicht wollen, dass ein Video an die Öffentlichkeit gelangt, das ihn beim Herumtorkeln zeigt.»

 Das ist nicht der einzige Fall, in dem ein Video den Star in Schwierigkeiten bringen könnte: Am 9. Januar soll er das Haus seines Nachbarn in Kalifornien mit Eiern beworfen haben und zwei Überwachungskameras haben den Vorfall angeblich aufgezeichnet. Justin Bieber, der mit der Eier-Attacke einen Schaden von umgerechnet  18.360 Fr. verursacht haben soll, könnte in diesem Zusammenhang wegen Vandalismus verklagt werden.

 

fest (Quelle: Cover Media)

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