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Das Beschaffungswesen des Bundes war schon vor der Korruptionsaffäre im SECO in die Kritik geraten.

 
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Dienstag, 4. Februar 2014 / 13:38:00

Geschäftsprüfungskommissionen intervenieren beim Bundesrat

Bern - Die Probleme im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung beschäftigen auch die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK). Sie haben beschlossen, mit einem Vorstoss beim Bundesrat zu intervenieren.

Die GPK fordern, dass der Bundesrat die Einführung des flächendeckenden Vertragsmanagements in der gesamten Bundesverwaltung beschleunigt, wie sie am Dienstag mitteilten. Sie hätten "wenig Verständnis" dafür, dass der Bundesrat das seit langem geforderte Management erst ab 2015/2016 einführen wolle, schreiben die Kommissionen.

Der Bundesrat hatte nach anfänglichem Widerstand im Herbst 2012 auf die Kritik am öffentlichen Beschaffungswesen reagiert und ein bundesweites Controlling in Aussicht gestellt. Grundlage dafür bildet eine Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens.

Die Änderungen traten bereits am 1. Januar 2013 in Kraft, doch hat die Bundesverwaltung bis Ende 2015 Zeit, die Neuerungen umzusetzen. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Beschaffungen der Bundesverwaltung wirtschaftlich effizient, rechtmässig und nachhaltig sind.

Aufträge gesetzeswidrig vergeben

Das Beschaffungswesen des Bundes war schon vor der mutmasslichen Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verschiedentlich in die Kritik geraten, so etwa im Zusammenhang mit dem Informatikprojekt INSIEME, bei welchem es Unregelmässigkeiten gab.

Die Finanzdelegation des Parlaments stellte fest, grosse Aufträge würden gesetzeswidrig ohne Ausschreibung vergeben. Sie forderte ein zentrales, departementsübergreifendes Beschaffungscontrolling. Dies lehnte der Bundesrat zunächst ab. Er wollte das Controlling auf der Ebene der Departemente belassen. Unter dem Eindruck verschiedener Vorfälle lenkte er aber schliesslich ein.

Statistik über Zahlungen

Um die Kontrolle zu verbessern, stehen mit der revidierten Verordnung künftig neue Instrumente zur Verfügung. Dank diesen soll es möglich sein, genaue Daten über die Beschaffungen auf Bundesebene zu liefern und aktuelle Auswertungen vorzunehmen. Es soll nachvollziehbar werden, wer was bei welchem Anbieter auf welche Art und Weise beschafft hat, welche Verträge dazu abgeschlossen und welche Zahlungen geleistet worden sind.

Konkret stützt sich das Beschaffungscontrolling künftig auf eine Statistik ab, in der die getätigten Zahlungen erfasst werden. Ein Vertragsmanagement-Tool soll das gezielte Auswerten von Beschaffungsverträgen ermöglichen.

Weiter soll ein Monitoring wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte erfassen. So soll etwa ausgeschlossen werden, dass bei vom Bund gekauften Produkten Kinderarbeit im Spiel war. Geführt werden die neuen Instrumente von den zentralen Beschaffungsstellen. Die übergeordnete Kontrolle nimmt der Bundesrat wahr.

ig (Quelle: sda)

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