Der neue Doppelstockzug der SBB sollte teilweise von Bombardier bereits geliefert werden.
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Mittwoch, 22. Januar 2014 / 20:27:00
Bombardier und SBB im Zwist um Doppelstockzüge
Bern - Hersteller Bombardier fordert von der SBB im Zusammenhang mit der 1,9 Milliarden Franken teuren Bestellung moderner Doppelstockzüge einen dreistelligen Millionenbetrag. Dies bestätigte ein SBB-Sprecher zu einem Vorabbericht der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens.
«Wir haben Kenntnis von der Forderung von Bombardier», sagte Stephan Wehrle, der Leiter der Medienstelle der SBB, auf Anfrage. Die Forderung sei aus Sicht der SBB haltlos. «Tatsache ist, dass wir mit Bombardier zusammenarbeiten und versuchen wollen, die Züge so rasch wie möglich auf die Schiene zu bringen», sagte er weiter.
Zur genauen Höhe und zur Begründung der Forderung äusserte sich Wehrle nicht und verwies auf Bombardier. Dort war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Gemäss «Rundschau» beläuft sich die Forderung auf 326 Millionen Franken.
Bombardier werfe der SBB vor, sie habe den vertraglichen Projektablauf durch unzulässige Eingriffe in den Designprozess gestört, schreibt die «Rundschau» zu der Forderung. Bombardier hat zudem gemäss dem Fernsehbericht angegeben, dass es keine gültigen vertraglichen Liefertermine mehr gebe.
Verspätete Doppelstockzüge
Die Verspätung bei der Lieferung der Doppelstockzüge durch Bombardier war am vergangenen 5. Januar in einem Interview des «SonntagsBlick» mit SBB-Chef Andreas Meyer bekannt geworden. Demnach sollen die Züge ab Fahrplan 2016 verkehren, der im Dezember 2015 in Kraft tritt. Ursprünglich war die erste Lieferung für Ende 2013 geplant gewesen.
«Wir warten seit längerem auf einen verlässlichen Lieferplan von Bombardier», sagte Wehrle weiter. Es bereite der SBB Sorgen, dass dieser Lieferplan noch nicht vorhanden sei.
Wehrle wies darauf hin, dass im Werkliefervertrag Klauseln enthalten seien, was im Fall von Verspätungen geschehen soll. «Wenn es zu Verspätungen kommt - wie in diesem Fall - so droht dem Lieferanten eine Konventionalstrafe. Und die kann rasch einmal in einen dreistelligen Millionenbetrag gehen bei der Höhe dieses Auftrags.»
bert (Quelle: sda)
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