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Ein Aufseher vor einer Gefängniszelle. (Symbolbild)

 
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Freitag, 17. Januar 2014 / 17:20:00

Fussfesseln mit GPS im Test

Lausanne - Die Westschweizer Kantone und das Tessin wollen elektronische Fussfesseln testen, die über ein GPS verfügen. Die Ausschreibung zum Kauf von insgesamt 250 Überwachungsgeräten soll Ende Januar erfolgen.

Der Sekretär der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren der lateinischen Schweiz, Jean-Luc Gassmann, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht von «24 heures» und «Tribune de Genève». Demnach wollen sich die sechs Westschweizer Kantone und das Tessin bis in fünf Jahren mit GPS-gestützten elektronischen Fussfesseln ausrüsten, um beschuldigte oder angeklagte Personen vor oder während der Untersuchungshaft rund um die Uhr lokalisieren zu können.

Ein Entscheid des Bundesgerichts verlange von den Kantonen, sich in diesem Sinne zu organisieren, sagte Gassmann. Bisher war die satellitengestützte Überwachung durch den Bundesrat nicht erlaubt.

Das Strafgesetz werde aber geändert; die im eidgenössischen Parlament zu beratende Reform des Sanktionenkatalogs sehe diese Möglichkeit vor, erläuterte Gassmann. Die Waadt werde Pilotkanton bei diesem Experiment. In einer zweiten Phase wollen die sieben Kantone der lateinischen Schweiz eine gemeinsame Überwachungszentrale einrichten.

Die Waadt gehört bereits heute zu den sieben Kantonen, welche vom Bundesrat 1999 die Erlaubnis erhalten hatten, elektronische Fussfesseln im Strafvollzug einzusetzen. Heute werden elektronische Fussfesseln beim Vollzug von kurzen Strafen bis zwölf Monate und zur Resozialisierung gegen Ende einer Strafverbüssung eingesetzt.

Verbot von Fussfesseln bei gefährlichen Tätern

Der mutmassliche Mörder einer 19-jährigen Frau aus dem Raum Payerne VD hatte eine elektronische Fussfessel getragen, die er allerdings abgestreift hatte. Ausserdem war sie nicht mit GPS ausgerüstet.

In der Folge verbot die zuständige Waadtländer Regierungsrätin Béatrice Métraux elektronische Fussfesseln für gefährliche Straftäter. Die neuen Modelle werden nur im Rahmen von Ersatzmassnahmen in der Untersuchungshaft getestet. «Im Strafvollzug werden wir sie nicht benützen», sagte Laurence Jobin, Sprecher des Departementes von Métraux, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

fajd (Quelle: sda)

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