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Auch Betriebsräte unter Dauerfeuer - Gewerkschaft zeigt Missstände auf. (Archivbild)

 
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Dienstag, 14. Januar 2014 / 13:20:00

Burger King: Wer krank ist, bekommt Gehalt später

Dortmund/München/Frankfurt - Die Fast-Food-Kette Burger King soll ihren deutschen Angestellten das Gehalt im Krankheitsfall erst mit Verspätung ausgezahlt haben. Zudem wird dem Konzern vorgeworfen, jene Mitarbeiter unter Druck zu setzen und mit Kündigungen zu bedrohen, die sich im Betriebsrat für Arbeitnehmerrechte einsetzen, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG).

«Selbstverständlich ist es nicht rechtens, Mitarbeitern das Gehalt erst mit Verzögerung auszubezahlen. Das sind normale Fälligkeitszahlungen, wobei auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich festgelegt ist», so Arbeitsrechtsexperte Peter Groll gegenüber pressetext. Da auch Sozialbeiträge fristgerecht abzuführen sind, vermutet Groll, dass diese - um kein Problem mit den Sozialversicherungen zu bekommen - pünktlich und der Rest als «Strafe» erst später ausbezahlt wird.

Die Missstände bei Burger King führt NGG vor allem auf den im Mai 2013 stattgefundenen Besitzerwechsel zurück. Damals hatten die Unternehmer Alexander Kolobov und Ergün Yildiz, beide sind die Köpfe der Yi-Ko Holding, alle 91 Filialen in Deutschland übernommen. Pro Burger-King-Standort sollen 250.000 Euro an Konzession geflossen sein, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, heute, Dienstag.

Einstweilige Verfügung für Räte

Fünf Tage nachdem die Filialen unter der Führung von Yi-Ko standen, liessen die neuen Eigentümer mitteilen, dass es keinen Tariflohn mehr geben wird und statt 7,71 Euro künftig nur noch 6,00 bis maximal 6,50 Euro pro Stunde gezahlt würden. Auch betrachtet die neue Führung ein Drittel des Personals als überflüssig. Hinzu kommt, dass man keine Notwendigkeit für die Bildung von Betriebsräten sieht, so der Bericht.

Die Gewerkschafter wollten das nicht hinnehmen und erwirkten beim Arbeitsgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung, die die Existenz der Betriebsräte auf Grundlage der in Deutschland geltenden Mitbestimmungspflicht sicherstellten. Burger-King-Mitarbeiter, die sich allerdings in Betriebsräten engagieren, müssen mit Repressalien und Klagen rechnen. Allein in Dortmund stehen im Fall von 200 Beschäftigten derzeit 80 Verfahren an.

tafi (Quelle: pte)

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