Sonntag, 29. Dezember 2013 / 00:27:00
Die Tücken von Facebook und Co.
Eine besondere Herausforderung für den Zeugenschutz sind die neuen Medien. Gepostete Bilder können Hinweise auf den neuen Aufenthaltsort oder die neue Identität liefern. Smartphones verraten je nach Nutzung ebenfalls vieles und Suchmaschinen vernetzen Daten.
Mit einer «Verhaltensberatung» bringen die Zeugenschützer den gefährdeten Personen bei, sich durch den virtuellen Raum zu bewegen, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen. Tipps sind beispielsweise: Bilder sollen nie das ganze Gesicht zeigen und sie sollten vor dem Hochladen stark verkleinert werden. Metadaten mit Positionsdaten und Aufnahmezeit gehören gelöscht.
Personen aus anderen Kulturkreisen muss manchmal auch gelehrt werden, was in der Schweiz als «normales» Verhalten gilt, damit sie auf der Strasse nicht auffallen. Einige Menschen sind gar zu auffällig, um in der Schweiz geschützt zu werden. Für sie kommt oft nur eine Platzierung im Ausland in Frage - was im Zeugenschutzgesetz auch vorgesehen ist.
Damit eine Tarnidentität auch hieb- und stichfest ist, beschafft die Zeugenschutzstelle den gefährdeten Zeugen echte Urkunden wie Ausweise. Sie kann auch öffentliche und private Datenbanken ändern oder sperren lassen. Die komplexe Vernetzung der Registerstellen macht die Arbeit dabei nicht leichter.
Bei Zeugenschutzprogrammen fungiert die Zeugenschutzstelle auch als Bindeglied zum alten Leben. Sie stellt beispielsweise sicher, dass Rechtsansprüche durchgesetzt werden können. Auch Treffen mit Familienmitgliedern ausserhalb des Programms fädelt sie ein, weil dies sicherer ist, als wenn es die geschützte Person selbst tut.
bg (Quelle: sda)
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