Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Bettina Wulff ist ein gutes Beispiel für eine verletzende automatische Vervollständigung.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.vervollstaendigung.info, www.automatische.info, www.googles.info, www.geruechte.info

Dienstag, 17. Dezember 2013 / 15:55:00

Google's automatische Vervollständigung sorgt für Gerüchte

Die automatische Vervollständigungsfunktion von Google sorgt bei manch einem für Gesprächsstoff und falsche Vermutungen. Die Funktion kann den Nutzern gewisse falsche Zusammenhänge nahe legen, nach denen des Öfteren gesucht wurden. Zu diesem Schluss kommt ein Streit zwischen einem Unternehmer und des Internetriesen - der Bundesgerichtshof nimmt die Suchmaschine in die Pflicht, wie die Nachrichtenagentur «dpa» berichtet.

Die Gattin von Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll Verbindungen zum Rotlichtmilieu pflegen, gewisse Fussballtrainer sind schwul und diverse Unternehmer betrügen - angeblich. Auch wenn es sich bei der automatischen Vervollständigung nur um eine technisch generierte Wortkombination handelt, kann das Persönlichkeitsrecht einzelner dadurch angegriffen werden - so das Urteil am Dienstag eines Rechtsstreit zwischen Google und einem Unternehmer.

Worte werden nicht rein zufällig gezeigt

Der Bundesgerichtshof wies den den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandgericht in Köln zurück. Das OLG sah jedoch in den Wortkombinationen keine Rechtsverletzung. Man folge der Argumentation von Google, wonach die Vorschläge automatisiert aufzeigen, was im Netz gerade häufig aufgerufen wird. Google muss die Funktion zwar nicht  nach möglichen Rechtsverletzungen durchsuchen, wenn sie jedoch von solchen wissen, müssen diese gelöscht werden. Wird das nicht getan, könnte man Schadensersatz erheben.

Betroffene müssen sich bei Google melden

Die Betroffenen müssen sich folglich an die Betreiber der Suchmaschine wenden und die Suchvorschläge beanstanden. Diese müssen so klar dargelegt werden, dass sich alleine schon daraus eine Rechtsverletzung ergibt. Google hat für solche Beanstandungen bereits ein Formular erstellt, das auch die automatische Vervollständigung umfasst. 

Tashi Luís Engelhardt (Quelle: news.ch mit Agenturen)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    autocomplete: Google erleidet Schlappe vor Gericht
    Freitag, 8. August 2014 / 23:42:37
    [ weiter ]
    Bettina Wulff wehrt sich gegen Rotlicht-Verleumdungen
    Samstag, 8. September 2012 / 17:18:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG