Samstag, 23. November 2013 / 11:15:20
Abzocker-Initiative: Komitee verlangt Überarbeitung der Verordnung
Das Initiativkomitee der Abzocker-Initiative spart nicht mit Kritik an der Verordnung des Bundesrats zur Umsetzung des Volksbegehrens. Die Initianten präsentieren in einer Medienmitteilung vom Samstag eine Mängelliste und fordern den Bundesrat auf, über die Bücher zu gehen.
Die am Mittwoch vorgelegte Verordnung zur Umsetzung der Abzocker-Initiative verwässere die Forderungen der Initiative, kritisiert das Komitee. Die Umsetzung, wie sie der Bundesrat nun vorsehe, sei «eine Farce» und komme der Wirtschaft zu stark entgegen.
Konkret bemängeln die Initianten über 40 Punkte. Besonders missfällt ihnen, dass nicht für alle Verstösse gegen die Regeln der Initiative eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist. Die Initiative verlange bei sämtlichen Delikten Geld- und Freiheitsstrafen, schreibt das Komitee.
Auch bei den Aktionärsabstimmungen zu den Bezügen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen sehen die Initianten zu milde Regelungen am Werk. So habe der Bundesrat die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen zu sehr abgeschwächt. Und es sei unklar, was bei einer Ablehnung der Vergütungen durch die Aktionäre geschehe.
«Durchsetzungsverordnung» gefordert
Es gelte, den Verfassungsauftrag «getreulich» umzusetzen, fordern die Initianten. Sie verlangen eine «Durchsetzungsverordnung», die Anfang März 2014 in Kraft treten soll. Die Bestimmungen, die der Bundesrat präsentiert hat, sollen ab 1. Januar 2014 gelten.
Das Stimmvolk hatte die Abzocker-Initiative von Thomas Minder am vergangenen 3. März mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent angenommen. Das Volksbegehren verpflichtet den Bundesrat dazu, innerhalb eines Jahres eine Verordnung zur Umsetzung zu erlassen. Diese wird solange gelten, bis das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe umgesetzt hat.
asu (Quelle: sda)
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