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Verteidigungsminister Ueli Maurer versicherte, die Schweiz pflege keine Kontakte zum US-Dienst NSA.(Archivbild)

 
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Donnerstag, 14. November 2013 / 12:47:00

Geheimliste des Nachrichtendienstes soll geheim bleiben

Bern - Der Bundesrat lehnt es ab, die Verbindungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) mit ausländischen Diensten offenzulegen. Er verteidigt die Geheimhaltung: Diese sei gerechtfertigt. Das Parlament werde über die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) informiert.

Der Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (ZH) verlangt, dass jährlich über Zusammenarbeitsvereinbarungen und gemeinsame Operationen mit ausländischen Diensten informiert wird. Heute bestätige oder dementiere der NDB vereinzelt die Zusammenarbeit oder Nicht-Zusammenarbeit mit diesen, ohne dass offenbar die Sicherheit gefährdet würde.

Ohne auf Glättlis Argumentation näher einzugehen, hält der Bundesrat am Donnerstag fest, die «Geheimhaltungsbedürfnisse der eigenen Behörden» seien gerechtfertigt. Er möchte, dass das Parlament einen Vorstoss zur Offenlegung aus den Reihen der Grünen ablehnt.

Zudem verteidigt er die heutige Information über Bedrohungslage und Tätigkeit der Sicherheitsorgane in der «gebotenen Ausführlichkeit». Er gab zudem zu bedenken, dass der Bundesrat die regelmässige Zusammenarbeit und Datenweitergabe mit ausländischen Diensten genehmigen müsse und anschliessend die GPDel informiere.

Massnahmen im bundesrätlichen Ermessen

Im Zuge der Enthüllungen zu US-Geheimdienstaktivitäten geriet auch die Schweiz in den Fokus. Der für den Schweizer Geheimdienst NDB zuständige Verteidigungsminister Ueli Maurer versicherte aber, die Schweiz pflege keine Kontakte zum kritisierten US-Dienst NSA. Dem geht nun die GPDel nach. Sie verlangte Unterlagen vom NDB.

Ein offenes Geheimnis ist, dass ausländische Dienste auch in der Schweiz spionieren. Dagegen könne die Schweiz nur sehr beschränkt mit zivil- oder strafrechtlichen Mitteln vorgehen, hält der Bundesrat zu einer Interpellation von SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG) fest.

Gesetzesverletzungen könnten nur bei genügendem Anknüpfungspunkt zur Schweiz geahndet werden. Bei einem Verdacht liege es am Bundesrat zu entscheiden, ob er Ermittlungen der Strafbehörden zulasse und allenfalls politisch reagiere, erinnert der Bundesrat.

Nicht beantwortet hat der Bundesrat Reimanns Frage, ob sichergestellt sei, dass durch Spionage gewonnene Daten nicht auch von Schweizer Behörden gegen Personen in der Schweiz eingesetzt würden.

ig (Quelle: sda)

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