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Die NSA könne nicht mitlesen, so die Bundeskanzlei.

 
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www.bundeskanzlei.info, www.erachtet.info, www.e-voting.info, www.sicher.info

Montag, 4. November 2013 / 16:45:14

Bundeskanzlei erachtet E-Voting nach wie vor als sicher

Bern - Die Bundeskanzlei erachtet das Abstimmen via Internet trotz der US-Geheimdienstaffäre nach wie vor als sicher. Für 2014 seien weitere Sicherheitsmassnahmen vorgesehen.

Die Entwicklung und Ausbreitung des E-Votings in der Schweiz werde wie vom Bundesrat vorgesehen fortgesetzt. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung notwendig machten, hiess es bei der Bundeskanzlei am Montag zu einem Bericht des "Tages-Anzeigers".

Derzeit seien die Daten bereits verschlüsselt und könnten beispielsweise vom US-Geheimdienst NSA nicht mitgelesen werden. Die Bundeskanzlei relativierte auch eine Demonstration eines "Hackers", der in den Computer eines Genfer Wählers eingedrungen war. Der Hacker habe gezeigt, wie es in der Theorie funktioniere, aber er habe es nicht getan und es sei in der Praxis auch nicht so einfach.

Zudem werde das System für das E-Voting angepasst und im Verlauf des nächsten Jahres würden erhöhte Sicherheitsmassnahmen für die Stimmabgabe eingeführt. Die neuen Massnahmen sollen in zwei Phasen eingeführt werden, hiess es bei der Bundeskanzlei weiter.

Zukünftig 50 Prozent Wähler über E-Voting zugelassen

In einer ersten Phase gehe es darum, die Überwachung während des Stimmvorgangs zu verbessern. Sogar wenn ein Computer eines Bürgers manipuliert werde, könne der Stimmberechtigte kontrollieren, was er abgestimmt habe und feststellen, ob seine Eingaben modifiziert worden seien.

Diejenigen Kantone, welche ihr System an die neuen Anforderungen angepasst hätten, könnten künftig 50 Prozent der Stimmberechtigten zum E-Voting zulassen. Derzeit ist die Beteiligung der elektronischen Wählerinnen und Wähler noch auf 30 Prozent beschränkt.

 Das Konsortium der Kantone, die sich für das Zürcher Modell entschieden haben, ist daran, sein System den neuen Anforderungen anzupassen. Es handelt sich dabei um die Kantone Freiburg, Aargau, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Graubünden.

E-Voting für alle

Der Kanton Genf, der ein anderes System gewählt hat, will die neuen Anforderungen ebenfalls einführen. Nach der Kritik am Genfer System im Sommer, an dem auch die Kantone Bern, Luzern und Basel-Stadt beteiligt sind, waren die Kantone Uri und Obwalden aus dem Projekt ausgestiegen und verzichten vorerst auf E-Voting. Der Kanton Neuenburg verfügt über ein eigenes System.

Die zweite Phase sieht vor, dass die Gültigkeit der Stimmen unter anderem durch den Einsatz von mathematischen Beweisen überprüft werden kann. Diese zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen sollen das E-Voting schliesslich allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen.

 

fest (Quelle: sda)

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