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Zwei Kinder mit der Schweizer Fahne: Die Hürden zur Einbürgerung sind hoch.

 
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Mittwoch, 25. September 2013 / 12:36:00

Ständerat beim Bürgerrecht auf Bundesratslinie

Bern - Wer während vieler Jahre als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen können, sobald er eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat. Der Ständerat will die Jahre der vorläufigen Aufnahme bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer weiterhin anrechnen.

Mit 28 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat am Mittwoch dafür aus, bei der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat möchte die Jahre der vorläufigen Aufnahme nicht mehr zur Aufenthaltsdauer zählen. Die Betroffenen müssten damit gewissermassen bei Null beginnen, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhalten.

Für eine solche Regelung sprach sich im Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) aus. Der Rat habe schon in anderen Punkten einen weichen Kurs beschlossen, argumentierte er. Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, eine bestimmte Gruppe von Ausländerinnen und Ausländern müssten mit dieser Regelung viel höhere Anforderungen erfüllen.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga kritisierte die Version des Nationalrates. Die Hürden würden mit den neuen Voraussetzungen bereits hoch gesetzt, sagte sie mit Blick auf den C-Ausweis und die Integrationskriterien. Es sei nicht sinnvoll, nun auch bei der Aufenthaltsdauer noch Verschärfungen einzubauen.

Vorlage zu Ende beraten

Vorläufig aufgenommen sind jene Personen, die zwar kein Asyl erhalten, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können - beispielsweise wegen eines Bürgerkriegs. Der Umgang mit dieser Gruppe war einer der letzten Punkte, über welche der Ständerat noch zu befinden hatte.

Er hiess das revidierte Bürgerrechtsgesetz anschliessend mit 31 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat, der die Hürden für die Einbürgerung generell stärker erhöhen möchte als der Ständerat.

Keine Einbürgerung ohne C-Ausweis

Über die meisten Gesetzesänderungen hatte der Ständerat bereits vergangene Woche entschieden. Einig sind sich die Räte, dass die Niederlassungsbewilligung künftig Voraussetzung sein soll für den roten Pass. Dies hatte der Bundesrat so vorgeschlagen.

Im Gegenzug möchte er die Mindestaufenthaltsdauer im Land von heute zwölf auf acht Jahre senken. Der Ständerat ist damit einverstanden, der Nationalrat will dagegen die Einbürgerung nur Personen ermöglichen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Umstritten ist auch die Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton. Heute können Einbürgerungswillige in manchen Kantonen bereits nach zwei Jahren ein Gesuch stellen und in anderen erst nach zwölf Jahren. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Kantone künftig eine Mindestaufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren verlangen können. Der Nationalrat möchte die Kantone dazu verpflichten, eine Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren vorzuschreiben.

Erleichterte Einbürgerung in Frage gestellt

Uneinig sind sich die Räte ferner bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und den zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat daran festhalten.

Was die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner betrifft, haben sich beide Räte für eine Verschärfung ausgesprochen: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, also zum Beispiel eine Landessprache sprechen.

Weiterhin zu reden gibt, wie gut Einbürgerungswillige die Sprache beherrschen müssen. Geht es nach dem Ständerat, müssen sie sich gut in einer Landessprache verständigen können. Der Nationalrat will eine gute Verständigung in Wort und Schrift verlangen.

bg (Quelle: sda)

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