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Die OECD drängt die Schweiz, in Sachen automatischer Informationsaustausch vorwärts zu machen. (Symbolbild)

 
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Donnerstag, 5. September 2013 / 18:20:36

OECD bemängelt gesetzlichen Rahmen der Schweiz in Steuerfragen

Bern - Die OECD drängt die Schweiz, in Sachen automatischer Informationsaustausch vorwärts zu machen. Der Direktor der Abteilung für Steuerfragen der OECD, Pascal Saint-Amans, glaubt nicht, dass die Eidgenossenschaft von der Liste der Steuerparadiese gestrichen werden kann.

«Der gesetzliche Rahmen ist nicht vorhanden. Die Schweiz kann noch immer keine Informationen austauschen auf Basis eines Gesetzes», sagte der Direktor der Abteilung für Steuerfragen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Pascal Saint-Amans, am Donnerstag dem Schweizer Radio SRF.

Mit den jüngsten Debatten rund um den automatischen Informationsaustausch ist die OECD nicht zufrieden. Auch gewisse Zugeständnissen des Bundesrates genügen ihr nicht. Dazu gehören etwa, dass betroffene Bankkunden bei einem Amtshilfeverfahren nicht mehr vorgängig informiert werden. Zudem soll auch dann Amtshilfe geleistet werden, wenn das Gesuch auf gestohlenen Daten basiert.

«Die Schweiz macht Fortschritte, Gesetzesentwürfe sind im Parlament. Aber die Abteilung für Steuerfragen der OECD prüft die Gesetze erst, wenn sie in Kraft treten», sagte Saint-Amans weiter.

Die OECD führt in regelmässigen Abständen Prüfverfahren durch, ob die Richtlinien der Organisation eingehalten werden. Die Schweiz war nach der letzten sogenannten Peer Review zu verschiedenen Massnahmen aufgefordert worden - unter anderem dazu, eine ausreichende Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe nach OECD-Standard abzuschliessen.

Diesen Herbst steht die nächste Benotung im Rahmen des OECD-Prüfverfahrens an. Der Bundesrat warnte Mitte August, dass die Schweiz, sollte sie nicht die geforderten Standards akzeptieren, mit der schlechtesten Note rechnen muss. Und dies wäre gemäss Bundesrat «sehr negativ für das Image, und es bestehe das Risiko, dass Sanktionen ergriffen würden».

 

tafi (Quelle: sda)

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