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EDA-Staatssekretär Yves Rossier.

 
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Freitag, 16. August 2013 / 13:39:16

Schweiz verliert an Souveränität beim EWR-Andocken

Bern - Die Schweiz würde unter dem Efta-Gerichtshof mehr Souveränität verlieren, als wenn der Europäische Gerichtshof über Auslegungsfragen zu von der Schweiz übernommenem EU-Recht entscheiden sollte. Dies sagte EDA-Staatssekretär Yves Rossier in einem Zeitungsinterview.

«Unbestritten ist der wunde Punkt des Bundesratsvorschlags die starke Rolle des Europäischen Gerichtshofs, wo die Schweiz keinen Richter stellen kann», sagte der Staatssekretär im Aussendepartement (EDA) im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Freitag.

Allerdings würden die Kritiker nur dieses Argument in die Waagschale werfen. So würden sie nicht beachten, dass die Schweiz bei einem Andocken an die EWR-Institutionen - also dem Efta-Gerichtshof - mehr Souveränität verlieren würde als mit dem Vorschlag des Bundesrates.

Die Schweiz würde sich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht unterstellen, sondern lediglich bei Meinungsverschiedenheiten mit der EU die Meinung des EuGH einholen.

Vom Efta-Gerichtshof verurteilt

Anders beim Efta-Gerichtshof: «Wir könnten vom Efta-Gerichtshof verurteilt werden», sagte Rossier. Zudem stünde das Land unter einer supranationalen Überwachungsbehörde, die gegen jede Behörde in der Schweiz Verfügungen erlassen könnte.

«Zudem sehe ich nicht ein, weshalb Richter und Beamte aus Drittstaaten - den Efta-Staaten - über die Umsetzung und Auslegung unserer bilateralen Verträge mit der EU entscheiden sollen», sagte der Staatssekretär weiter. Der Efta-Gerichtshof bleibe eine fremde Institution, selbst wenn die Schweiz einen Richter mit dorthin entsenden würde.

EU-Recht soll von der Schweiz übernommen werden

Ende Juni hat der Bundesrat mitgeteilt, wie er mit der EU über die institutionellen Fragen verhandeln will. Dabei akzeptiert er, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) über Auslegungsfragen zu EU-Recht, das von der Schweiz übernommen wurde, entscheidet.

15 Schweizer Rechtsprofessoren kritisierten in einem Brief an den Bundesrat, dass dieser «für das bilaterale Recht offenbar ohne Alternativen eine Lösung mit einem überstaatlichen Gericht anpeilen, an welchem die Schweiz nicht beteiligt ist», heisst es darin. Sie fordern Möglichkeiten mit Schweizer Beteiligung mit einzubeziehen.

dap (Quelle: sda)

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