Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Der junge Lenker tappte in eine Radarfalle. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.autoraser.info, www.strafe.info, www.jungen.info, www.harte.info

Dienstag, 18. Juni 2013 / 14:30:00

Harte Strafe für jungen Autoraser

Brugg - Ein junger Raser ist im Aargau erstmals nach dem verschärften Strassenverkehrsgesetz verurteilt worden. Ein 23-jähriger, der ausserorts mit 149 km/h statt wie erlaubt mit höchstens 80 km/h über die Strasse raste, kassierte vom Bezirksgericht Brugg eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Das Bezirksgericht verurteilte den Schweizer Automonteur am Dienstag auch zu einer Busse von 4000 Franken. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.

Der Lenker wurde der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 6000 Franken gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, also auf die Mindeststrafe für den Straftatbestand.

Premiere im Aargau

Der 23-Jährige war am Samstag, 5. Januar, in Unterbözberg in eine Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei geraten. Auf der Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Lenker raste kurz vor 16 Uhr mit 149 km/h über die Strasse.

Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine strafbare Tempoüberschreitung von 63 km/h. Er war der erste Autofahrer im Aargau, den die Polizei nach den neuen "Via sicura"-Richtlinien des Bundes aus dem Verkehr zog.

Leasingfirma erhielt Auto zurück

Gemäss den seit Anfang Jahr geltenden Richtlinien des Bundes und den entsprechenden Verschärfungen im Strassenverkehrsgesetz gilt als Raser, wer ausserorts die erlaubte Geschwindigkeit um 60 km/h überschreitet. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, das Auto zu beschlagnahmen und zu verwerten.

Gleich nach der Tempokontrolle musste der erwischte Raser in Bözberg den Führerausweis abgeben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das geleaste Auto. Die Leasingfirma erhielt das Auto zurück. Zuvor war der Vertrag zwischen der Firma und dem Lenker aufgelöst worden.

Bis zu vier Jahren Gefängnis für Raser

Nach dem verschärften Strassenverkehrsgesetz gilt als Raser, wer in einer 30 km/h-Zone um 40 km/h, in einer 50 km/h-Zone (also innerorts) um 50 km/h und auf der Autobahn (120 km/h) um 80 km/h zu schnell unterwegs ist.

Ebenfalls ein Raser ist, wer waghalsige Überholmanöver vollführt oder an illegalen Wettrennen mit anderen Fahrzeugen teilnimmt. Dem Lenker droht eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahre. Die Mindestentzugsdauer des Führerausweises wurde auf zwei Jahre erhöht. Im Wiederholungsfall wird der Ausweis für immer entzogen.

fajd (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Neulenker rast mit 135 km/h innerorts durch Baden
    Dienstag, 13. Januar 2015 / 10:17:53
    [ weiter ]
    18-jähriger Autofahrer rast mit 111 km/h durch Glarus
    Mittwoch, 1. Januar 2014 / 10:47:05
    [ weiter ]
    Aargauer Staatsanwaltschaft will jungen Autoraser hart anpacken
    Freitag, 8. März 2013 / 12:00:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG