Montag, 3. Juni 2013 / 16:00:00
Wolf im Goms: Ein Abschuss wäre nicht zulässig
Im Goms gehen die Wogen hoch ob der aktuellen Wolfspräsenz. Dabei hätte diese Region länger Zeit gehabt als alle anderen, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Bereits seit 15 Jahren werden dort gelegentlich Wölfe festgestellt.
Doch anstatt dem Herdenschutz zum Durchbruch zu verhelfen, deklariert der Kanton Wallis die meisten Alpen als «nicht schützbar» und versucht damit, dem Wolf den Todesstoss zu versetzen. Ein Wolfsabschuss ist unter diesen Voraussetzungen nicht tolerierbar. Bereits 1998 wurde im Goms erstmals ein Wolf festgestellt, als ein gewildertes Tier bei Reckingen aufgefunden wurde. Seit 2006, als nach Schäden an Schafherden ein weiblicher Wolf mit Bewilligung erlegt wurde, sind fast dauerhaft Wölfe im Goms präsent. Mindestens sechs verschiedene Individuen wurden im Verlaufe der Jahre nachgewiesen (M1, F3, M24, M28, M31, M35). Der Grund, warum das Goms so anziehend wirkt für Wölfe, ist einfach: es beherbergt die grösste Dichte an Rothirschen im ganzen Kanton Wallis und damit ein optimales natürliches Nahrungsangebot. Deshalb werden sich auch weiterhin Wölfe im Goms niederlassen.
Noch immer sind aber einige Schafherden im Goms ungeschützt. Leider hat es der Kanton versäumt, den Herdenschutz im Goms umfassend zu unterstützen und stattdessen darauf gesetzt, die meisten Schafalpen als «nicht schützbar» zu klassieren. Die GWS ist der Ansicht, dass diese Klassierung eindeutig politisch motiviert ist. «Mit den bewährten Herdenschutzmassnahmen lassen sich ganz unterschiedlich strukturierte Alpen schützen, auch diejenigen im Goms», sagt dazu David Gerke, Präsident der Gruppe Wolf Schweiz und praktizierender Schafhirte. «Die Herden im Goms sind verhältnismässig gross und das Gelände lässt eine Behirtung zu. Die Voraussetzungen für den Herdenschutz sind gegeben.» Deshalb unterstützt die GWS innovative Schafbesitzer im Goms, die ihre Herden schützen, mit finanziellen Mitteln. Am Herdenschutz führt kein Weg vorbei, wenn die Schafalpung eine Zukunft haben soll.
Ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf ist nötig, um die Akzeptanz dieser Tierart zu erhalten. Das gültige Wolfskonzept sieht folglich als Massnahme auch Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen vor, wenn diese grosse Schäden an Nutztierbeständen anrichten. Voraussetzung ist aber deren Schutz - erst wenn dieser versagt hat, wird der Abschuss in Betracht gezogen. Unter den gegebenen Umständen im Goms kann aber nicht von einem Versagen des Herdenschutzes gesprochen werden, sondern von einer Obstruktionspolitik seitens einiger Schäferkreisen und Behörden. Sollte der Wolf auch weiterhin ungeschützte Schafe reissen, dürfen diese daher keinesfalls für eine Abschussbewilligung gezählt werden. Ein Abschuss aufgrund der aktuellen Vorkommnisse wäre nicht tolerierbar.
tafi (Quelle: news.ch mit Agenturen)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Zweiter Wolf im Goms genetisch nachgewiesen
Dienstag, 18. Juni 2013 / 17:05:53