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Gérard Depardieu droht eine Geldstrafe von 4000 Euro und ein zehnmonatiges Fahrverbot. (Archivbild)

 
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Freitag, 24. Mai 2013 / 14:07:00

Depardieu drohen wegen Trunkenheitsfahrt Geldstrafe und Fahrverbot

Paris - Dem französischen Filmstar Gérard Depardieu drohen wegen einer Trunkenheitsfahrt in Paris eine Geldstrafe von 4000 Euro und ein zehnmonatiges Fahrverbot. Diese Strafe forderte die Pariser Staatsanwaltschaft am Freitag bei einem Prozess, dem der Schauspieler erneut fern blieb.

Depardieu, der in den letzten Monaten vor allem mit seiner Steuerflucht aus Frankreich und seiner neuentdeckten Liebe zu Russland und russischen Teilrepubliken Schlagzeilen machte, war Ende November in Paris betrunken mit seinem Motorroller gestürzt.

Depardieu wurde ein Alkoholwert von 1,8 Promille gemessen, erlaubt sind höchstens 0,5 Promille. Das Urteil soll am 21. Juni fallen.

Gerichtstermine in dieser Angelegenheit hat der Schauspieler, der inzwischen einen Wohnsitz in Belgien und einen russischen Pass hat, konsequent geschwänzt. So blieb er Anfang Januar einem Gerichtstermin fern, in dem geprüft werden sollte, ob im Zuge eines Schuldeingeständnisses ein längeres Verfahren vermieden werden kann.

Der 64-Jährige befand sich zu dem Zeitpunkt in Montenegro für Vorbereitungen eines Films über den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen von der IWF-Spitze zurückgetreten war.

Dreharbeiten in New York und Grosny

Wegen Dreharbeiten zu diesem Film in New York blieb Depardieu dann Anfang April auch dem Auftakt des Strafprozesses wegen seiner Trunkenheitsfahrt fern. Seine Anwesenheit ist bei einem Strafverfahren allerdings nicht erforderlich.

Dass Depardieu auch am Freitag nicht vor Gericht erscheinen würde, hatte sein Anwalt bereits im Vorfeld angekündigt. Depardieu dreht in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny derzeit einen Film mit der britischen Schauspielerin Elizabeth Hurley.

Staatsanwältin Aurélia Devos liess es sich am Freitag nicht nehmen, auf Depardieus Abwesenheit hinzuweisen: «Es ist immer frustrierend, wenn ein Beschuldigter, der das Vergehen bestreitet, nicht da ist, um direkt befragt zu werden. Das ist bedauerlich und schädlich.»

 

tafi (Quelle: sda)

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