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Attentäter James Holmes wirkte heute abwesend. (Archivbild)

 
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Montag, 13. Mai 2013 / 22:18:03

Mutmasslicher US-Kinoschütze erklärt sich für unzurechnungsfähig

Los Angeles - Neue Etappe im Verfahren gegen den US-Kinoschützen: Zehn Monate nach dem Massaker mit zwölf Toten haben die Verteidiger von James Holmes auf «unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit» plädiert. Dies könnte einen Prozess gegen den 25-Jährigen erschweren und hinauszögern.

Beobachter gehen davon aus, dies sei wahrscheinlich die einzige Strategie, um die Todesstrafe zu verhindern. Richter Carlos Samour deutete am Montag an, dass er einem Plädoyer für Unzurechnungsfähigkeit zustimmen wolle.

Dies stehe mit «Fairness und Gerechtigkeit» in einem Verfahren im Einklang. Endgültig wolle er darüber aber erst am 28. Mai entscheiden, berichtete die «Denver Post». Die Staatsanwaltschaft hatte bereits deutlich gemacht, in einem Prozess die Todesstrafe fordern zu wollen.

Geistig abwesend

Holmes wird vorgeworfen, im vergangenen Juli während einer «Batman»-Filmpremiere in Aurora wahllos zwölf Menschen erschossen und 70 verletzt zu haben. Bei der Anhörung vor dem Gericht in Centennial (US-Bundesstaat Colorado) erschien er mit einem Bart. Er wirkte geistig abwesend.

Die Holmes-Anwälte hatten von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Unter anderem verweisen sie darauf, dass er sich vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung befand. Sie hatten aber zunächst nicht formell auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.

Experten sehen Risiko

Ursprünglich war der Beginn eines Hauptverfahrens für Februar nächsten Jahres geplant. Experten rechnen aber mit erheblichen Verzögerungen, da langwierige Prozeduren über die Bewertung von Holmes' Geisteszustand bevorstehen.

Das Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit bedeutet auch, dass Holmes praktisch zugibt, der Täter zu sein. Der maskierte Holmes war unmittelbar nach dem Blutbad im Kino gestellt worden, die Tatwaffen wurden in seiner Nähe gefunden.

Experten betonen, ein Plädoyer auf geistige Unzurechnungsfähigkeit sei riskant. Sie werde in den USA nur auf sehr wenige Strafprozesse angewendet und sei nur in 25 Prozent dieser Fälle erfolgreich.

 

fest (Quelle: sda)

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