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Der «Heiler» gab vor Gericht an, die Fragen des Richters nicht zu verstehen. (Symbolbild)

 
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Montag, 11. März 2013 / 11:25:00

Angeklagter «Heiler» fühlt sich unschuldig

Bern - Der «Heiler von Bern» hat auch vor Gericht sämtliche Vorwürfe gegen seine Person zurückgewiesen. Beim Schuldigen für die 16 HI-Infizierungen «kann es sich unmöglich um mich handeln», betonte der 54-Jährige am Montag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.

Vielmehr müssten sich die Opfer gegenseitig angesteckt haben, machte er deutlich. Wie das vonstatten gegangen sei, wisse er nicht. Er selber habe niemals Akupunkturbehandlungen durchgeführt oder eines der Opfer irgendwie gestochen.

Der «Heiler» befasste sich auch mit den Erkenntnissen des phylogenetischen Gutachters, wonach sich alle Opfer aus derselben Quelle angesteckt haben müssen. Er könne unmöglich die vom Experten genannte «Drittperson» sein, die für die Infizierungen verantwortlich sein dürfte.

Die Ausführungen, die er zur Begründung machte, waren für Beobachter kaum nachvollziehbar. Klar scheint aber, dass der «Heiler» der Meinung ist, die Infizierten seien von aussen zur Anzeige gegen ihn gedrängt worden.

Schwierige Einvernahme

Die Einvernahme des «Heilers» gestaltet sich bislang generell schwierig. Wiederholt gab er an, die Fragen des Richters nicht zu verstehen, oder er gab Antworten, die weit vom Thema abkamen.

Das kann auch sprachliche Gründe haben; Deutsch ist nicht die Muttersprache des Angeklagten. Gerichtspräsident Urs Herren rief den «Heiler» wiederholt auf, seine Fragen konkret zu beantworten und nicht vom Thema abzukommen.

In psychiatrischer Behandlung

Zu seiner persönlichen Situation sagte der «Heiler», wegen seiner gegenwärtigen «Probleme» befinde er sich in psychiatrischer Behandlung. Er habe eine «Top-Psychiaterin» gefunden, die ihm beim Umgang mit seinen Problemen helfe. «Die Probleme belasten mich nicht unbedingt. Ich habe gelernt, damit umzugehen, und ich kann trotzdem arbeiten.»

Das über ihn erstellte psychiatrische Gutachten einer anderen Expertin lehnte er vehement ab. Die Autorin sei befangen gewesen, betonte er. Sie habe sich auf die Angaben der Untersuchungsbehörden gestützt, er selber habe kaum Auskunft gegeben und die Sitzung bei der Psychiaterin vorzeitig verlassen.

Schülerschwund nach schlechter Presse

Der Angeklagte führt eine Musikschule in Bern. Nach eigenen Angaben hat er aber zurzeit nur noch einen einzigen Schüler. Früher seien es rund 40 gewesen. Doch wegen den «negativen Publikationen in den Zeitungen» habe er fast alle Musikschüler verloren.

bg (Quelle: sda)

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