Montag, 11. März 2013 / 08:53:00
Handel mit Weissspitzen-Hochseehai wird reguliert
Bangkok - Weissspitzen-Hochseehaie sollen künftig nur noch aus nachhaltigen Beständen in den Handel kommen. Darauf einigten sich die Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzabkommens in Bangkok.
Mit 92 zu 42 Stimmen sprachen sich die Unterzeichnerstaaten dafür aus, dass die Art in den Anhang II des Abkommens aufgenommen wird. Im Konferenzsaal brach spontan Applaus aus. Theoretisch kann ein Gegner des Vorschlags zum Ende an diesem Donnerstag allerdings eine neue Abstimmung erzwingen.
Damit dürfen die Haie nur noch mit Fanglizenzen gefischt werden. Länder, die Lizenzen ausgeben, müssen nachweisen, dass die erlaubte Menge das Überleben der Fischart nicht gefährdet. Der Weissspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus) landet oft als Beifang auf Fischereibooten. Die Flossen sind in Asien als Delikatesse gefragt.
Japan und China dagegen
Japan und China sprachen sich gegen die Listung im Anhang II aus. «Manchmal macht eine Listung die Arten teurer, was illegale Fischerei nur anheizt», meinte der Delegierte aus Japan. China machte geltend, dass niemand den Umfang der Populationen kennt. Das sei aber eine Voraussetzung, um Fanglizenzen zu erteilen.
Zudem sei es praktisch unmöglich, die Flossen des Weissspitzen-Hochseehais in einer Ladung mit tausenden Flossen verschiedener Arten zu erkennen. Jedes Jahr werden etwa 100 Millionen Haie gefischt. Die fünf Arten, deren Handel mehrere Cites-Unterzeichner regulieren wollen, machen etwa sechs Prozent davon aus.
bg (Quelle: sda)
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