Dienstag, 29. Januar 2013 / 07:30:00
Richter fällen Urteil im «Zwillingsmord»
Horgen ZH - Heute entscheidet sich die Zukunft der 39-jährigen Frau, die 1999 ihr Baby und 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge getötet hat. Das Bezirksgericht Horgen ZH wird am Vormittag sein Urteil eröffnen.
Der Ankläger, Staatsanwalt Markus Oertle, beantragte eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes (an den Zwillingen) und vorsätzlicher Tötung (des Babys). Seiner Ansicht nach ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe angemessen. Eine Therapie könne ambulant im Rahmen des Strafvollzugs erfolgen.
Verteidiger Thomas Fingerhuth möchte seine Mandantin nicht wegen Mordes, sondern ausschliesslich wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt sehen. Er plädierte für eine stationäre Massnahme, die so genannte «kleine Verwahrung». Diese könnte die Frau in der Strafanstalt Hindelbank absolvieren.
Bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist eine bedingte Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich. Im vorliegenden Fall könnte die Inhaftierte bereits in zehn Jahren ein entsprechendes Gesuch stellen, weil sie schon fünf Jahre abgesessen hat.
Bei der «kleinen Verwahrung» gibt es dagegen keinen im Voraus festgelegten Entlassungstermin. Eine allfällige bedingte Entlassung ist vom Therapieerfolg abhängig, der alle fünf Jahre von Fachleuten überprüft wird.
Geständnis nach jahrelangem Leugnen
Die Schweizerin hatte im vergangenen Dezember nach jahrelangem Leugnen gestanden, sie habe in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge erstickt. Sie erklärte sich zudem verantwortlich für den Tod ihres erstgeborenen Töchterchens: Im Sommer 1999 habe sie auch das sieben Wochen alte Baby erstickt. Bis zu diesem Geständnis hatte man plötzlichen Kindstod angenommen.
Laut Psychiater sind die Taten das Resultat tiefgreifender Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, die Realität, Gefühle und Gedanken als solche erkennt und einordnet. Die Rückfallgefahr sei erheblich. Eine Behandlung dürfte viele Jahre beanspruchen.
bg (Quelle: sda)
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