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Die Eigentumsrechte würden gemäss sgv «massiv eingeschränkt».

 
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www.raumplanungsgesetz.info, www.gegner.info, www.warnen.info, www.mieten.info

Donnerstag, 10. Januar 2013 / 13:53:00

Raumplanungsgesetz: Gegner warnen vor hohen Mieten

Bern - «Horror-Mieten auf engstem Raum»: Mit diesem Slogan steigen die Gegner des revidierten Raumplanungsgesetzes in den Abstimmungskampf. Am Donnerstag haben sie ihre Argumente gegen die Vorlage präsentiert, über die am 3. März abgestimmt wird.

Gegen das revidierte Raumplanungsgesetz, mit dem die Zersiedelung bekämpft werden soll, hatte der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) das Referendum ergriffen. Aus seiner Sicht ist die Revision missraten. Die Eigentumsrechte würden «massiv eingeschränkt», sagte sgv-Präsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime vor den Medien in Bern.

Die Gegner kritisieren insbesondere, dass die Bauzonen begrenzt werden müssten. Massgebend wäre der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre; zu grosse Bauzonen müssten verkleinert werden.

Diese künstliche Verknappung des Baulands heize die Bodenpreise an, was zu höheren Mietkosten führe, sagte Rime. Auch kleine Wohnungen wären für Normalverdiener nicht mehr erschwinglich. Mit dem Gesetz würden ausserdem die Gemeinden und Regionen in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt - «wie wenn sie mit der Zweitwohnungs- und der Zürcher Kulturlandinitiative nicht schon genügend bestraft wären».

Drohende Enteignungen

Hans Egloff, der Präsident des Hauseigentümerverbands, sprach im Zusammenhang mit Baulandrückzonungen von «Enteignung». Viele würden ihr Bauland verlieren, dies sei ein grober Eingriff ins Privateigentum. Da die Eigentümer von den Gemeinden entschädigt werden müssten, drohten ausserdem Steuererhöhungen.

Besonders betroffen wäre - wie bereits bei der Zweiwohnungsinitiative - der Kanton Wallis, der viele Baulandreserven hat. Entsprechend wehrt er sich auch gegen diese Vorlage. Im Wallis besitze praktisch jede Familie Boden, sagte die Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd. «Wir haben nicht eine besondere Haltung, sondern eine besondere Situation.»

Jede Region anders

Dass verdichtetes Bauen sinnvoll sein kann, stellen die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes nicht in Abrede. Aus ihrer Sicht müssen aber die Unterschiede in den Regionen berücksichtigt werden. In vielen Rand- und Bergregionen seien Streusiedlungen verbreitet, gab Amherd zu bedenken.

Es gehe nicht an, dass der Staat Landeigentümer verpflichten könne, ihr Land zu überbauen, wie es das Gesetz vorsehe. Gemäss dem Gesetz könnten die Kantone bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses bestimmen, binnen welcher Frist ein Grundstück zu überbauen ist. Auch darin sieht das Nein-Komitee einen Eingriff ins Privateigentum.

Neue Abgaben

Ein Dorn im Auge ist den Gegnerinnen und Gegnern ferner die Mehrwertabgabe von 20 Prozent, die Landeigentümer künftig bezahlen müssten, wenn ein Grundstück neu als Bauland eingezont wird und damit an Wert gewinnt. sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler sprach von neuen «Zwangsabgaben».

Schliesslich warnt das Nein-Komitee vor einer Zentralisierung. Die Raumplanung sei traditionell eine Aufgabe von Gemeinden und Kantonen, sagte Bigler. Mit dem neuen Gesetz würden wichtige Entscheide künftig in Bundesbern gefällt. Dies gelte es zu verhindern.

«Die Revision tritt die Grundsätze des Föderalismus mit Füssen», kritisierte der Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller. Dass die Mehrheit der Kantone die Gesetzesrevision befürwortet, erklärt sich das Nein-Komitee mit der Angst vor der Landschaftsinitiative.

Lehnt das Volk die Gesetzesrevision ab, gelangt die Initiative zur Abstimmung. Die Angst davor sei aber unbegründet, befand Rime: «Wir werden die Initiative genauso bekämpfen, wie wir die Gesetzesrevision bekämpfen.»

bert (Quelle: sda)

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