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Eric de Caumont, der Anwalt von Gerard Depardieu, gibt aufgrund der Abwesenheit seines Mandanten den Medien Auskunft.

Depardieu hatte eine Verschiebung des Gerichtstermins vom Dienstag beantragt. (Archivbild)

 
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Dienstag, 8. Januar 2013 / 16:29:41

Strafprozess für Termin-Schwänzer Depardieu

Paris - Auf Gérard Depardieu kommt nach einem Roller-Selbstunfall mit 1,8 Promille ein Strafprozess zu, weil er in Paris einen Justiztermin verpasst hat. Der 64-Jährige erschien am Dienstag nicht wie vereinbart zu einer Anhörung für ein vereinfachtes Verfahren.

Nun werde es innerhalb einiger Monate einen Termin vor einem Strafgericht geben, sagte Depardieus Anwalt Eric de Caumont. Das Fehlen des Schauspielers begründete der Anwalt mit beruflichen Verpflichtungen im Ausland.

Wegen eines neuen Filmprojekts, das in der zweiten Januarhälfte in New York starten solle, habe Depardieu am Dienstag «unbedingt» an einem Treffen mit den Produzenten «in einem Balkanland» teilnehmen müssen. Dabei geht es laut dem Anwalt um eine Verfilmung der Affäre um Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn.

Nach Informationen des französischen Senders BFMTV war Depardieu am Dienstag in Montenegro. Am Montagabend weilte der Filmstar noch beim Fussballverband FIFA in Zürich.

Depardieu hatte beantragt, den Termin am Dienstag erneut zu verschieben. Bereits im Dezember war eine Anhörung nicht zustande gekommen, weil der Schauspieler nicht konnte und eine Verschiebung beantragt hatte. Diesmal hatte die Staatsanwaltschaft die Vertagung jedoch abgelehnt.

Bei dem damit gescheiterten vereinfachten Verfahren hätte die Staatsanwaltschaft im Gegenzug zu einem Schuldeingeständnis eine mildere Strafe anbieten können. Da Depardieu nicht erschienen ist, kommt es nun zu einem normalen Gerichtsverfahren.

Zweite Alkoholfahrt

Depardieu war Ende November mit 1,8 Promille in Paris mit seinem Roller gestürzt. In Frankreich sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt. Nach dem Unfall war Depardieu auch vorübergehend in Polizeigewahrsam. Der Filmstar blieb unverletzt, Dritte waren nicht beteiligt.

Fahren unter Alkoholeinfluss kann in Frankreich mit Haft bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 4500 Euro geahndet werden. Bereits 1998 war Depardieu nach einer Alkoholfahrt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Schauspieler hatte zuletzt heftige Diskussionen in seiner Heimat ausgelöst: Auf der Flucht vor der in Frankreich geplanten Reichensteuer zügelte er zunächst nach Belgien und nahm die russische Staatsbürgerschaft an.

fest (Quelle: sda)

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