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Laut Brüssel soll Schweiz EU-Recht «dynamisch» übernehmen

 
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Donnerstag, 20. Dezember 2012 / 16:35:48

Bilateraler Weg aus Sicht der EU am Ende

Brüssel/Bern - Für die EU ist der bilaterale Weg am Ende angelangt. Sie verlangt von der Schweiz eine «dynamische Übernahme» des sich laufend entwickelnden EU-Rechts in die bilateralen Abkommen. Die EU verschärft auch ihre Kritik gegenüber der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit.

Dies steht in den neusten Schlussfolgerungen zum Verhältnis Schweiz-EU, welche der EU-Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieministerrat am Donnerstag formell verabschiedet hat. Ein solche periodische Neubewertung durch Brüssel erfolgt alle zwei Jahre. Der Bericht war bereits am 14. Dezember in den Medien publik geworden.

Der Bundesrat hatte im Juni der EU in einem Brief Vorschläge für die Lösung der institutionellen Fragen gemacht. Der am Donnerstag in Brüssel verabschiedete Bericht ist aber keine Antwort auf die Vorschläge des Bundesrates. Diese wird von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso kommen; sie wird sich an den Bericht anlehnen.

In diesem verlangt die EU eine «dynamische Übernahme» des sich laufend entwickelnden EU-Rechts in die bilateralen Abkommen mit der Schweiz. Aus ihrer Sicht sind die Bilateralen zu starr.

Streit um Schiedsgericht

Die EU beharrt auf einem Internationalen Schiedsgericht, das bei Streitfragen entscheidet. Die Schweiz möchte ein unabhängiges Schweizer Überwachungsorgan zur Überprüfung der bilateralen Verträge, dessen Zusammensetzung allein von der Schweiz bestimmt wird. Unter anderem dies hatte der Bundesrat im Juni vorgeschlagen.

Die EU argumentiert, die Schweiz nehme teilweise am gesamten EU-Markt und an der Politik der EU teil. Deshalb stehe sie «nicht nur in einem bilateralen Verhältnis zur EU sondern, wird immer mehr Teil eines multilateralen Projekts». Deshalb beharrt die EU auch auf einem Rahmenvertrag für alle bisherigen und künftigen bilateralen Abkommen.

Ventilklausel «dringend» aufheben

Verschärft hat die EU auch ihre Kritik gegenüber der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit. Bislang hatte die EU die Begrenzung der Einwanderung aus acht EU-Staaten als Verstoss gegen den «Geist» des Abkommens über die Personenfreizügigkeit qualifiziert.

Nun sieht die EU die Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat als Verstoss gegen die «Bestimmungen und den Geist» des Abkommens. Die EU verlangt «dringend», dass die Ventilklausel wieder aufgehoben wird und dass die Schweiz keine neuen Massnahmen ergreift, die «unvereinbar mit dem Abkommen (zur Personenfreizügigkeit) sind».

Kantonale Steuerprivilegien abschaffen

Scharfe Kritik wird in dem Bericht aus Brüssel erneut an den kantonalen Steuerprivilegien für Holdings geübt. Die EU fordert erneut die Abschaffung dieser Steuerprivilegien «in naher Zukunft». Kritisiert wird auch, dass die Schweiz im Atomstreit mit dem Iran nicht sämtliche Sanktionen der EU nachvollzogen hat.

Der Bundesrat hatte in seinem Brief vom Juni der EU unter anderem vorgeschlagen, im Rahmen des Strom-Dossiers ein erstes bilaterales «Testabkommen» zu schaffen, um dann die gefundenen institutionellen Lösungen als Referenz für künftige Abkommen mit der EU zu nehmen. Die EU beharrt aber darauf, zunächst die Streitfragen zu lösen.

alb (Quelle: sda)

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