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Mutter nach Tötung von Zwillingen in Horgen erneut vor Gericht

 
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Mittwoch, 12. Dezember 2012 / 08:07:39

Gericht rollt Tötung von Zwillingen neu auf

Horgen ZH - Am Bezirksgericht Horgen ZH wird ab heute Morgen die Tötung von 7-jährigen Zwillingen im Dezember 2007 neu aufgerollt. Das Zürcher Geschworenengericht hatte die Mutter der Kinder im März 2010 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die heute 39-Jährige steht nun fast genau fünf Jahre nach der Tat erneut vor Gericht. Nach der Verurteilung durch das Geschworenengericht hatte sie geltend gemacht, sie sei mangelhaft verteidigt gewesen. Was Zuschauer und Berichterstatter bei den Verhandlungen irritiert hatte, bestätigte das Kassationsgericht: Die Verteidigung war ungenügend und teils fehlerhaft.

Weil das Geschworenengericht inzwischen abgeschafft wurde, ist nun das Bezirksgericht Horgen als erste Instanz zuständig. Die Frau wird neu von Anwalt Thomas Fingerhuth verteidigt. Er machte im Vorfeld der Verhandlung keine Angaben zu seinen Anträgen.

Die Anklage vertritt nach wie vor Staatsanwalt Markus Oertle. Er fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes.

Die Verhandlung ist auf drei Tage angelegt, den 12., 18. und 19. Dezember. Der 20. Dezember wurde als zusätzlicher Reservetag eingesetzt. Ob das Gericht noch im Dezember ein Urteil eröffnet, ob die Verhandlung überhaupt wie geplant stattfinden kann, hängt davon ab, ob das Gericht Beweisergänzungs-Anträge gutheisst. Die Verteidigung beantragt die Erstellung eines neuen Gutachtens.

Befragung von Eltern und Psychiater

Vorgesehen ist, dass zu Beginn der mehrtägigen neuen Verhandlung die Angeschuldigte befragt wird. Sie sitzt seit der Tat in der Nacht auf Heiligabend 2007 in Haft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug, wie Verteidiger Thomas Fingerhuth zur Nachrichtenagentur sda sagte.

Die Frau verwahrte sich stets gegen die Tatvorwürfe und beschuldigte ihren inzwischen geschiedenen Ehemann. Nach der 39-Jährigen kommt Gerichtspsychiater Frank Urbaniok zu Wort. Er hatte seinerzeit die Frau begutachtet.

Zudem erstellte er das Gutachten über den Vater der Kinder. Dieser war anfänglich ebenfalls als Täter verdächtigt worden und sass mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Gemäss den Ermittlungen kommt er als Täter aber nicht in Frage. Er tritt als Privatkläger auf und wird als solcher ebenfalls befragt. Zum Abschluss der Verhandlung halten die Parteienvertreter ihre Plädoyers.

alb (Quelle: sda)

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