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Abgewiesene Asylsuchende bekommen in Zukunft nur noch Nothilfe.

 
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Montag, 10. Dezember 2012 / 17:25:20

Keine Sozialhilfe für abgewiesene Asylsuchende

Bern - Abgewiesene Asylsuchende werden künftig in jedem Fall von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie erhalten nur noch Nothilfe. Der Ständerat hat am Montag nachgegeben und dieser Verschärfung des Asylgesetzes zugestimmt.

Bereits heute können abgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden, doch ist dies nicht zwingend. Der Ständerat hatte ursprünglich dabei bleiben wollen. Der Nationalrat pochte aber auf die strengere Formulierung. Nun hat sich der Ständerat damit einverstanden gezeigt.

Auch in anderen Punkten ist der Ständerat auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt. So hat er akzeptiert, dass Asylgesuche formlos abgeschrieben werden, wenn Asylsuchende den Behörden während mehr als 20 Tagen nicht zur Verfügung stehen.

Gegen Verschärfungen für vorläufig Aufgenommene

Nicht einverstanden ist der Ständerat mit Verschärfungen für vorläufig aufgenommene Personen. In der kleinen Kammer ist die Mehrheit der Ansicht, damit würde bloss die Integration erschwert.

Der Nationalrat möchte, dass vorläufig Aufgenommene frühestens nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen dürfen. Ehegatten und Kinder von vorläufig Aufgenommenen sollen zudem frühestens nach fünf statt wie heute nach drei Jahren in der Schweiz leben dürfen.

In beiden Punkten beschloss der Ständerat stillschweigend, am geltenden Recht festzuhalten. Auch beharrt die kleine Kammer darauf, dass die vorläufige Aufnahme nur bei einem nicht bewilligten Auslandaufenthalt und nicht bei jedem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten erlischt.

Generelles Nothilfe-Regime vom Tisch

Mit diesen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Dieser hatte vergangene Woche die Idee fallen gelassen, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren. Stattdessen haben die Räte im Gesetz verankert, dass Asylsuchende zwingend weniger Sozialhilfe erhalten als andere Sozialhilfebezüger. Dies ist bereits heute in der Regel so, aber nicht vorgeschrieben.

Auf einige Änderungen des Asylgesetzes hatten sich National- und Ständerat schon in der letzten Session geeinigt. Sie erklärten diese für dringlich, weshalb sie bereits in Kraft getreten sind. Unter anderem gilt Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund, und Botschaften nehmen keine Asylgesuche mehr an. Die Gegnerinnen und Gegner sammeln Unterschriften für ein Referendum gegen diese Massnahmen.

fest (Quelle: sda)

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