Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Eine eigene Frist für die Überprüfung der Unterschriften.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.unterschriften.info, www.schneller.info, www.sollen.info, www.pruefen.info

Donnerstag, 15. November 2012 / 13:25:00

Ämter sollen Unterschriften schneller prüfen

Bern - Bei Volksinitiativen und Referenden sollen die Gemeinden künftig die Stimmrechtsbescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen müssen. Damit will der Bundesrat Kontroversen wie jene um die gescheiterten Referenden zu den Steuerabkommen vermeiden.

Der Bundesrat beantragt den Räten, eine entsprechende Motion anzunehmen. Er sei dabei, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzubereiten, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. In diesem Rahmen wolle er das Anliegen aufnehmen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates fordert mit der Motion, dass für die Einreichung von Unterschriften und für die Stimmrechtsbescheinigung getrennte Fristen vorgesehen werden. Heute ist lediglich eine Frist festgelegt. Bei Referenden müssen 50'000 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eintreffen.

Kontroverse um Steuerabkommen

Die Kontroverse um die Fristen entbrannte, als der Bund bekannt gab, dass die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich nicht zustande gekommen sind. Die Referenden scheiterten, weil die Komitees nicht rechtzeitig genügend Unterschriften einreichten.

Die AUNS macht die Gemeinden für die Verspätung verantwortlich. Deren mangelhafte Arbeit habe dazu geführt, dass rechtzeitig beglaubigte Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen seien.

Zu knapp kalkuliert

Der Bund sieht das Problem nicht nur bei den Gemeinden, sondern auch bei den Referendumskomitees, die den Gemeinden viele Unterschriften erst knapp vor Ablauf der Sammelfrist zugestellt hatten. Zwar seien die Amtsstellen gesetzlich verpflichtet, die bescheinigten Unterschriften den Komitees unverzüglich zurückzugeben, hielt die Bundeskanzlei fest.

Derselbe Gesetzesartikel verpflichte aber die Urheber des Referendums, die Unterschriftenlisten den Amtsstellen rechtzeitig vor Ablauf der Frist zuzustellen. Die Referendumsfrist war 1995 von 90 auf 100 Tage verlängert worden, damit die Referendumskomitees die Stimmrechtsbescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist einholen können.

Über die Referenden zu den Steuerabkommen muss noch das Bundesgericht entscheiden. Die AUNS fordert, dass auch jene Unterschriften zählen sollen, die nach Ablauf der Frist nachgereicht wurden.

bert (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundeskanzlei erklärt Steuerabkommen-Referenden für gescheitert
    Donnerstag, 1. November 2012 / 12:42:26
    [ weiter ]
    AUNS will Grundsatzurteil zu Referenden
    Montag, 29. Oktober 2012 / 15:55:00
    [ weiter ]
    AUNS will Anerkennung von nachgereichten Unterschriften
    Montag, 15. Oktober 2012 / 19:29:42
    [ weiter ]
    Unterschriften reichen nicht für Referenden
    Samstag, 13. Oktober 2012 / 16:28:04
    [ weiter ]
    Bundeskanzlei bestätigt fehlende Signaturen
    Freitag, 12. Oktober 2012 / 18:59:00
    [ weiter ]
    Ambühl bedauert Scheitern der Referenden
    Samstag, 6. Oktober 2012 / 11:51:00
    [ weiter ]
    Referenden zu Steuerabkommen auf der Kippe
    Donnerstag, 27. September 2012 / 13:56:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG