Mittwoch, 29. August 2012 / 15:57:00
Bundesrat will Heiratsstrafe beseitigen
Bern - Die steuerliche Benachteiligung von gewissen verheirateten Ehepaaren gegenüber Paaren im Konkubinat soll beseitigt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit der die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden soll.
Die heutige Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren ist laut einem Bundesgerichtsurteil verfassungswidrig, wenn der Unterschied über 10 Prozent liegt. Betroffen davon sind beispielsweise Ehepaare mit einem Netto-Erwerbseinkommen von über 80'000 Franken, bei Rentnerehepaaren bereits ab 50'000 Franken.
Beheben will der Bundesrat diesen Missstand mit der sogenannten alternativen Steuerberechnung, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Dabei nimmt die Steuerbehörde einen Vergleich vor zwischen dem Steuerbetrag eines Paares nach dem Verheiratetentarif sowie dem Betrag, den die Eheleute nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Bezahlen würden die Paare den niedrigeren Betrag.
Weitere Massnahmen sollen zum Ausgleich der Besteuerung beitragen. Diese würden beispielsweise die laut Bundesrat «übermässige Entlastung von unverheirateten Personen mit Kindern» betreffen sowie Einverdienerehepaare. Die Abschaffung der Heiratsstrafe bringt jedoch grosse Steuereinbussen: Rund eine Milliarde Franken könnte sie bei den direkten Bundessteuern kosten. Um das zu finanzieren, schlägt der Bundesrat mehrere Varianten vor: Nebst einem Sparprogramm könnte die Mehrwertsteuer erhöht oder auf den Ausgleich der kalten Progression verzichtet werden.
alb (Quelle: sda)
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