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Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren z.B. bei Diebstählen. (Symbolbild)

 
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Freitag, 24. August 2012 / 16:53:08

Kanton Schwyz testet Expressverfahren für straffällige Asylsuchende

Schwyz - Die Schwyzer Behörden starten einen Pilotversuch mit Express-Verfahren für straffällig gewordene Asylsuchende. Statt wie bisher Wochen sollen diese Verfahren nur noch einen Tag dauern. Hintergrund ist der Anstieg von Straftaten durch Asylsuchende im Kanton Schwyz.

Insbesondere im inneren Kantonsteil hätten die Straftaten von Asylbewerbern zugenommen, heisst es in einer Medienmitteilung der Schwyzer Polizei vom Freitag. Viele Straftäter zeigten sich zudem von den Sanktionen unbeeindruckt.

Jetzt wollen die Behörden den Druck erhöhen und sowohl das Straf- wie auch das fremdenpolizeiliche Verfahren beschleunigen und effizienter gestalten. Die Täter sollen so schneller und spürbarer erfahren, dass Delikte nicht toleriert werden und mit Konsequenzen verbunden sind.

Die gesetzlichen Möglichkeiten werden dabei - von der Polizei über die Staatsanwaltschaft bis hin zum Amt für Migration - kaskadenartig ausgeschöpft. Hält sich beispielsweise ein Täter nicht an eine vom Amt für Migration angeordnete Eingrenzung, kann die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Strafe aussprechen.

Weniger Straftaten erhofft

Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren bei Diebstählen, beim Erschleichen einer Leistung, bei Hausfriedensbruch, bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Ausländergesetz sowie bei Missachtung einer Aus- oder Eingrenzung.

Das Express-Verfahren sei zwar mit einem Mehraufwand verbunden, heisst es in der Medienmitteilung, doch hoffe man, damit die Zahl der Delikte zu senken. Das Express-Verfahren habe zudem den Vorteil, dass der Strafbefehl Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und somit ohne festen Wohnsitz sofort ausgehändigt werden kann.

An dem Pilotversuch sind die Kantonspolizei Schwyz, die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Innerschwyz und das kantonale Amt für Migration beteiligt. Im Anschluss an die Probephase will man allfällige Anpassungen beim Verfahren vornehmen. Zudem will man prüfen, ob das Verfahren auch auf andere Täter angewendet werden kann.

asu (Quelle: sda)

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