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Photojournalist Rózsa und Zürcher Polizei: «Gewalt und Drohung» und «Hinderung einer Amtshandlung»?

 
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Mittwoch, 15. August 2012 / 10:01:17

Pussy Riot in der Schweiz

Den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur spüren die meisten Menschen instinktiv. Die meisten Kinder haben übrigens auch einen hohen Gerechtigkeitssinn und beugen sich Ungerechtigkeit nur aus Ohnmachtsgründen. Die Suche nach Gerechtigkeit durchzieht die westliche Menschheitsgeschichte ebenso stark wie die Verletzung derselben.

Von Putin wissen wir, dass ihm Gerechtigkeit so piepegal ist wie Josef Ackermann die Herkunftsgeschichte irgendwelcher Milliarden. Wir haben uns alle schon längst an den Zynismus unserer Zeit gewöhnt, in welcher Angela Merkel von einer «marktkonformen Demokratie» ebenso locker redet wie ein Mafiaboss nach getaner Arbeit im Beichtstuhl. Wir tun uns aber unlustigerweise schwer, wenn sich solch klassische Herrschaftsmacht in der Schweiz manifestiert.

Irgendwo ist in vielen Schweizern ein Kern des Glaubens intakt, dass die Schweiz zwar auch dreckige Geschäfte macht, dass sie dies aber nicht absichtlich tut, aber trotzdem besser und um Anständigkeit bemühter ist als andere Länder.

Zudem schützt uns in der Schweiz eine gewisse Kleinräumigkeit. Hierzulande können die Kinder der Nachbarn nicht einfach in Fussballstadien verschleppt und dort in aller Brutalität entsorgt werden. Dafür kennt man sich einfach zu gut. Selbst ein Toni Brunner brächte es trotz der üblen Rhetorik seiner Partei nicht übers Herz, eigenhändig einen Asylbewerber über die Grenze zu zerren - er überlässt dies lieber dem von ihm so verachteten Staatsapparat.

So würden bei uns «Pussy Riot» auch nicht vor Gericht angeklagt wie unter Putin, sondern mit dem Prix Courage des Beobachters ausgezeichnet, oder?

Am 8. Juni 2012 wurde der renommierte Journalist Klaus Rózsa, ein ehemaliger Gewerkschaftsfunktionär, Mitglied des Presserats und mutiger Streiter für Demokratie von einem Zürcher Bezirksgericht unter der Leitung einer SVP-Richterin zur bedingten Strafe wegen «Gewalt und Drohung» und «Hinderung einer Amtshandlung» verurteilt.

Der bekannte Schweizer Fotograf und Journalist Rozsa macht während Krawallen zwischen Polizei und Jugendlichen Bilder. Er nimmt sein Recht wahr, dass Journalisten auch Polizisten bei ihrem Einsatz fotografieren dürfen, ja dürfen müssen. Er hat für dieses, ein die Demokratie konstituierendes Grundrecht, während Jahren via Gerichte gekämpft und gewonnen. Und wohl genau deshalb wird er jetzt aufgrund seiner Fotografien von Prügelpolizisten wegen «Hinderung einer Amtshandlung» verurteilt. Journalisten in der Schweiz dürfen also trotz Bundesgerichtsentscheid wieder von Polizeieinsätzen ferngehalten werden. Wow. Wow. Wow.

Klaus Rózsa fotografierte vor vier Jahren einen Polizeieinsatz beim Hardturmstadion. Die Polizisten schossen aus wenigen Metern Gummiprojektile auf die friendlichen jugendlichen Besetzer und wollten verhindern, dass es Bilder davon gibt. Denn laut Polizeiverordnung braucht es eine Mindestdistanz von 20 Metern für den Einsatz von Gummigeschossen. Klaus Rosza wurde also mit seiner Verurteilung als Augenzeuge von unverhältnismässiger Polizeigewalt kriminialisiert.

Wäre Zürich Moskau, würden sicher einige Schweizer Zeitungen über den Fall Rosza berichten, die Social Media wären empört, einige von uns würden sogar vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren. Doch Zürich ist nicht Moskau, deshalb findet einer der wichtigsten Medienurteile gegen die Demokratie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Schweizer Journalisten kennen wohl nur Solidarität mit ihnen unbekannten und dadurch genehmen und verehrungswürdigen ausländischen Kollegen.

Ich kenne die ganze Geschichte um Klaus Rózsa nicht, sondern nur die Fakten des vorliegenden Gerichtsurteils. Die sprechen für sich selber. Einen Journalisten zu verurteilen, der die Staatsgewalt dokumentiert, gehört in eine südamerikanische Diktatur, aber sicher nicht in die Schweiz. Dass in den Medien vom Fall Rózsa nur ganz vereinzelt zu lesen, zu sehen oder zu hören war, lässt aufhorchen und sagt sehr viel aus über die Macht- und Medienmechanismen in diesem sich immer wieder der Demokratie rühmenden kleinen Alpenstaat.

Oft erst im Nachhinein erfahren die Gerechten, die Mutigen, die Wunderbaren etwas Würdigung und Ehre. Dann springen plötzlich auch Alle auf und stehen den damals Engagierten zur Seite - während sie Ungerechtigkeiten des Hier und Jetzt gerne mal ausblenden.

Eben: Die Frauen von Pussy Riot haben es verdammt schwer. Doch immerhin spüren sie, dass überall um sie herum Menschen sind, die sie hören, verstehen und die für sie einstehen werden.

In der Schweiz würden Pussy Riot eher still, schön bürgerlich und mit sozialer Isolation bestraft. «Zu provokativ ..., was soll denn diese Aufmachung? ..., ist ja Pornografie ...., und echt: müssen die grad in einer Kirche ..., wirklich: die Wortwahl war total daneben ..., müssen die auch immer so provokativ sein? ..., ein anderer Weg wäre sicher besser gewesen ..., und haben Sie nicht gesehen, die Eine, die fickt wohl auch jeden, den sie kriegen kann ..., diese Haare! ..., wenn sie doch einen anderen Namen gewählt hätten ..., und ihre Aktionen, kontraproduktiv! ... die Andere ist übrigens gar nicht nett, die hat mal meiner Freundin die Freundin ausgespannt ..., die wollen sich doch nur produzieren ..., klar doch, wenn man so schön und jung ist? ...» - so würde es von überall her klingen und die Meisten würden nicken. Denn Zürich ist eben nicht Moskau. Und das ist diesmal nicht als Kompliment gemeint.

Denn Mut wird in der Schweiz mit Beschimpfung, mit Kopfschütteln, mit sozialer Distanz und teilweise auch mit informellem Berufsverbot quittiert. Unterschiedlichkeit, Strenge, Autorität, hohe Intelligenz, Gerechtigkeitswut, Charisma wird in der Schweiz auch gerne und schnell sofort entsorgt - es sei denn es handle sich um einen rechtspopulistischen Opa. Mut ist keine Schweizer Tugend. Mut bringt Unruhe. Mut für mehr Demokratie in einem Land, das meint, die einzige wahre «Volks»-Demokratie der Welt zu sein, wird in der Schweiz meist mit «ja klar, ist ja im Prinzip richtig, aber doch nicht soooo?» verworfen. Auf vielfältige Weise. Jetzt sogar auch noch staatsrechtlich-strafrechtlich.

«Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist.» (Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)

Regula Stämpfli (Quelle: news.ch)

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