Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
In den Niederlanden ist Sterbehilfe unter gegebenen Umständen nicht strafbar. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.legalisierung.info, www.sterbehilfe.info, www.studie.info, www.fuehrt.info

Mittwoch, 11. Juli 2012 / 16:14:29

Legalisierung führt laut Studie nicht zu mehr Sterbehilfe

Amsterdam - In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einer Studie zufolge nicht zu einem Anstieg solcher Fälle geführt. Dies berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Fachjournal «Lancet».

Bei weniger als drei Prozent aller Todesfälle 2010 war aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung die Ursache. Dies entspreche den Zahlen vor der Legalisierung 2002.

Die Ergebnisse widerlegen demnach auch Befürchtungen von Kritikern, dass durch die Legalisierung mehr Patienten gegen ihren Willen getötet würden. «In den Niederlanden hat das gerade deutlich abgenommen», betont Bregje Onwuteaka-Philipsen, Professorin an der Freien Universität Amsterdam.

2010 wurde demnach das Leben von 13 Patienten ohne deren ausdrückliche Zustimmung beendet (0,2 Prozent aller Todesfälle), 1990 waren es 45 (0,8 Prozent).

Die Niederlande hatten 2002 als erstes Land der Welt ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Danach ist Sterbehilfe und ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung nicht strafbar, wenn ein Patient aussichtslos krank ist und unerträglich leidet sowie mehrfach und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat.

Ein zweiter Arzt muss konsultiert und jeder Fall bei regionalen Prüfungskommissionen gemeldet werden. 77 Prozent aller Fälle würden tatsächlich gemeldet, ergab die Studie.

Neben den Niederlanden erlauben auch Belgien und Luxemburg die aktive Sterbehilfe, bei der Ärzte tödliche Medikamente verabreichen dürfen. In der Schweiz sowie in drei US-Bundesstaaten ist hingegen nur die Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt, bei der Sterbewillige unterstützt werden, den Suizid jedoch selbst ausführen.

knob (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Gut gebildete Frauen nehmen eher Sterbehilfe in Anspruch
    Mittwoch, 19. Februar 2014 / 12:53:00
    [ weiter ]
    Mann will seine Frau in US-Spital mit Schuss vom Leiden «erlösen»
    Montag, 6. August 2012 / 11:35:11
    [ weiter ]
    Strassburg will nicht über Sterbehilfe in Deutschland entscheiden
    Donnerstag, 19. Juli 2012 / 13:22:00
    [ weiter ]
    Wessen Leben ist es überhaupt?
    Montag, 18. Juni 2012 / 12:00:00
    [ weiter ]
    Sterbehilfeorganisation Exit lädt zum Weltkongress
    Dienstag, 12. Juni 2012 / 20:42:26
    [ weiter ]
    Keine strengeren Regeln für Sterbehilfe
    Freitag, 30. März 2012 / 21:25:00
    [ weiter ]
    Rund 300 begleitete Suizide 2009 in der Schweiz
    Dienstag, 27. März 2012 / 15:21:18
    [ weiter ]
    Serie von illegaler Sterbehilfe in Uruguay
    Montag, 19. März 2012 / 22:13:17
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG