Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Putin verlangte zugleich, dass Gerichte das Gesetz überprüfen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.versammlungsgesetz.info, www.unterzeichnet.info, www.umstrittenes.info, www.putin.info

Freitag, 8. Juni 2012 / 18:59:52

Putin unterzeichnet umstrittenes Versammlungsgesetz

Moskau - Trotz des Protests des von ihm selbst eingesetzten russischen Menschenrechtsrat, hat Präsident Wladimir Putin das umstrittene Versammlungsgesetz unterzeichnet. Der Kremlchef hält das Anti-Demonstrationsgesetz, das Regierungsgegnern hohe Bussen androht, für nicht allzu hart.

Es sei ähnlich wie in anderen Ländern Europas - Deutschland, Italien, Grossbritannien, Spanien oder Frankreich - formuliert, sagte Putin am Freitag in St. Petersburg.

Die Bürger sollten das Recht haben, frei ihre Meinung zu äussern. Sie müssten aber vor radikalen Kräften geschützt werden. Putin verlangte zugleich, dass Gerichte das Gesetz überprüfen. Änderungen schloss er gemäss einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa nicht aus. Das Gesetz tritt am Samstag in Kraft.

Putins Experten: Gesetz ist verfassungswidrig

Nur Stunden zuvor hatte der russische Menschenrechtsrat Putin aufgefordert, die Verschärfung abzulehnen. Das Gesetz verletze die Verfassung, weil es das Recht auf friedliche Demonstrationen missachte und Kremlgegner kriminalisiere, erklärte die Experten.

Das Gremium veröffentlichte im Internet ein Gutachten, wonach das neue Gesetz auch dem Strafgesetzbuch sowie vielen anderen Regelwerken widerspreche. Das Gesetz verstosse den gesunden Menschenverstand und öffne der Willkür durch Behörden sowie der Gewalt durch Sicherheitskräfte Tür und Tor.

Das Gesetz könne zudem durch Gerichte missbraucht werden, um Andersdenkende einzuschüchtern. Aus Protest verliessen elf Mitglieder den bislang 38-köpfigen Menschenrechtsrat.

Existenzbedrohende Bussen

Das Versammlungsgesetz sieht Höchststrafen von 300'000 Rubel (rund 7150 Franken) oder 200 Stunden gemeinnützige Arbeit für Privatpersonen und bis zu einer Million Rubel für Organisationen vor. Als Verstösse gelten etwa Störungen im Strassenverkehr oder auch das Tragen von Masken.

Die Bussen liegen weit über dem, was ein normaler Russe im Monat verdient. Bisher wurden Ordnungswidrigkeiten nur mit maximal 5000 Rubel geahndet. Die Bussen liegen zudem weit über jenen für ähnliche Vergehen.

Menschenrechtler glauben, dass Russland nun endgültig zu einem Polizeistaat wird. Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow kritisierte das Gesetz als «Fehler». Auch der Europarat, in dem Russland seit 1996 Mitglied ist, stellte sich gegen das Gesetz.

Das Parlament, die Duma, und der Föderationsrat hatten das Gesetz in dieser Woche verabschiedet. Beide Kammern werden von der Putin-Partei «Einiges Russland» dominiert.

knob (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    «Eins, zwei, drei - Putin, geh»
    Samstag, 15. September 2012 / 16:14:00
    [ weiter ]
    Massenprotest gegen Putin in Moskau
    Dienstag, 12. Juni 2012 / 11:51:00
    [ weiter ]
    Russischer Föderationsrat stimmt verschärftem Versammlungsgesetz zu
    Mittwoch, 6. Juni 2012 / 11:45:00
    [ weiter ]
    Russisches Parlament verschärft Versammlungsrecht
    Dienstag, 5. Juni 2012 / 19:59:47
    [ weiter ]
    Russisches Parlament stimmt für hohe Geldstrafen für Demonstranten
    Dienstag, 22. Mai 2012 / 17:57:32
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG