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Blocher genoss, nach Ansicht der Immunitätskommission, zum Zeitpunkt der Hildebrand Affäre Immunität.

 
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Donnerstag, 7. Juni 2012 / 18:35:53

Nationalratskommission hält teilweise an Immunität Blochers fest

Bern - Die Immunitätskommission des Nationalrats hält daran fest, dass Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand ab seiner Vereidigung als Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt war. Sie widerspricht damit der Rechtskommission des Ständerats, die jedoch das letzte Wort haben wird.

Die Immunitätskommission des Nationalrats (IKN) hielt mit 5 zu 4 Stimmen an ihrem Entscheid fest, wie IKN-Präsident Heinz Brand (SVP/GR) am Donnerstag vor den Medien sagte. Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, dass Christoph Blocher als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde gehandelt habe.

Die Ständeratskommission war derweil der Ansicht, dass zwischen den Handlungen Christoph Blochers in der Affäre Hildebrand kein unmittelbarer Zusammenhang mit Blochers Mandat als Nationalrat bestehe. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht wahrzunehmen.

Entscheid nächsten Montag

Aus diesem Grund trat die Ständeratskommission letzte Woche gar nicht erst auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschschaft ein, die Immunität von Chritoph Blocher aufzuheben. Bekräftigt die Rechtskommission ihren Nichteintretensentscheid am nächsten Montag, dann setzt sich diese Sichtweise durch.

In diesem Fall müsste sich Blocher im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand sowohl für Handlungen vor, als auch für Handlungen nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 in einem Strafverfahren verantworten.

Bei den Handlungen vor der Vereidigung geht es um ein Treffen vom 3. Dezember zwischen dem SVP-Strategen und einem Informatiker der Bank Sarasin. Dieser hatte den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei über umstrittene Finanztransatktionen des Ehepaars Hildebrand informiert.

Bei den Handlungen nach der Vereidigung geht es um den 27. Dezember. Damals soll Blocher versucht haben, den Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen der Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht auch hier das Bankgeheimnis verletzt.

Strafanzeige eingereicht

Die Immunitätskommission des Nationalrats reicht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein. Ein Medium zitierte aus den Unterlagen, die Blocher der Kommission zugestellt hatte.

Die Unterlagen waren für die Sitzung der Kommission vom 25. April bestimmt. Wie deren Präsident Heinz Brand (SVP/GR) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte, hat die Kommission mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige einzureichen.

knob (Quelle: sda)

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