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Montag, 26. März 2012 / 20:22:44

Obamas Gesundheitsreform auf dem Prüfstand

Washington - Vor dem Obersten Gerichtshof der USA steht seit Montag die Verfassungsmässigkeit der politisch umstrittenen Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama auf dem Prüfstand. Bis Mittwoch hören die neun Richter die Argumente der Kläger und die Verteidigung durch die Regierung. Eine Entscheidung soll bis Juni fallen.

Bei der 90-minütigen Sitzung am Montag ging es darum, ob die Reform überhaupt angefochten werden kann, da das Gesetz noch nicht vollständig in Kraft getreten ist. Der vom Gericht ernannte unabhängige Sachverständige Robert Long machte geltend, es gebe mehrere Argumente, dass das Gericht in dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuständig sei.

Dagegen vertreten sowohl die Regierung in Washington als auch eine Gruppe von 26 Bundesstaaten, in denen Republikaner das Gesetz bekämpfen, die Meinung, dass die neun Obersten Richter in den nächsten Monaten über "Obamacare" ein Urteil fällen sollen.

Nach rund 90-minütigen Beratungen signalisierte der Supreme Court, dass einer Verhandlung über den Kern der Angelegenheit nichts im Weg stehen dürfte.

Kernfrage wird am Dienstag behandelt

Insgesamt sind bis Mittwoch sechs Stunden Anhörungen geplant. Die Kernfrage, ob die Regierung jeden Bürger zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichten darf, soll am Dienstag behandelt werden.

Die Richter überprüfen auch, ob die Ausweitung der staatlichen Krankenversicherung für Arme womöglich gegen die Rechte der Bundesstaaten verstösst. Seine Entscheidung muss der Supreme Court bis spätestens Ende des Sitzungsjahres im Juni treffen.

Die von den Republikanern scharf kritisierte Reform gilt als das wichtigste innenpolitische Anliegen Obamas. Das vor zwei Jahren verabschiedete Gesetz tritt stufenweise in Kraft und soll 32 Millionen unversicherten US-Bürgern Zugang zu einer Krankenversicherung geben.

Die Reform hat weitreichende Folgen unter anderem für die Versicherungswirtschaft, die Pharmaindustrie sowie die Krankenhäuser.

 

fest (Quelle: sda)

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