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Die Fluglärmgegner zeigen sich zufrieden mit dem Entscheid des obersten Schweizer Gerichts.

 
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Donnerstag, 22. März 2012 / 21:29:50

Bundesgericht weist VBS-Beschwerde in Fluglärmstreit ab

Lausanne - Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) muss die Fluglärm- und Schadstoffimmissionen rund um den Militärflugplatz Meiringen BE überprüfen. Das Bundesgericht ging auf eine Beschwerde des VBS nicht ein.

Mehrere Anwohner und Fluglärmgegner - darunter Umweltschützer Franz Weber - drängen seit langem darauf, dass die Armee die Umweltbelastung des Militärflugplatzes im Berner Oberland überprüft. Damit wollen sie eine Reduktion der Flugbewegungen erwirken.

Das VBS ging aber im November 2010 nicht auf eine entsprechende Eingabe ein. Die Beschwerdeführer seien nicht klageberechtigt, befand das Militärdepartement damals. Anders sah es das Bundesverwaltungsgericht (BWG) im vergangenen September: Die Beschwerdeführer hätten durchaus ein «schutzwürdiges Interesse», befanden die Richter.

Das VBS wollte diesen Entscheid vor dem Bundesgericht umstossen. Erfolglos: Das Bundesgericht bestätigte das vorinstanzliche Urteil und stellte ebenfalls eine unmittelbare Betroffenheit der Flugplatzanrainer fest.

Das BWG habe zu Recht das VBS verpflichtet, das Gesuch materiell zu beurteilen, soweit es die Flugbewegungen im Trainingsraum über Meiringen und Umgebung betreffe, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung.

Zufriedenheit und Kenntnisnahme

Die Fluglärmgegner zeigen sich zufrieden mit dem Entscheid des obersten Schweizer Gerichts: «Selbst die Armee kann nicht schalten und walten wie es ihr behagt, sondern sie muss auf die durch ihre Flugbewegungen betroffenen Personen Rücksicht nehmen», schrieb Franz Weber am Donnerstag in einer Medienmitteilung.

Seitens des VBS hiess es, man habe das Bundesgerichtsurteil zur Kenntnis genommen. Nun werde man das Begehren der Gesuchsteller «materiell prüfen», sagte VBS-Sprecherin Silvia Steidle auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

knob (Quelle: sda)

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