Donnerstag, 22. März 2012 / 12:46:00
Erfolgreiche Verzögerungstaktik im Fall Rolf Erb
Winterthur ZH - Das Urteil gegen den Unternehmer Rolf Erb ist am Donnerstagmorgen am Bezirksgericht Winterthur nicht wie vorgesehen eröffnet worden. Stattdessen wurde über die Einziehung von Vermögenswerten von Erbs Partnerin und ihren beiden gemeinsamen Kindern diskutiert.
Die drei waren Anfang Februar als Nebenparteien in den Prozess einbezogen worden. Die Programmänderung ist die Folge wirksamer juristischer Verzögerungstaktik der Verteidigung.
Ob später am Donnerstag doch noch ein Urteil gegen Rolf Erb bekanntgegeben wird, wurde aus den Ausführungen des Gerichtspräsidenten nicht klar. Deutlich wurde dagegen, wie verärgert dieser war. Angesichts der «offensichtlichen Obstruktion» im aktuellen Prozess könne der mittlerweile immense Umfang der Unterlagen nicht erstaunen, sagte er.
Erb wird der Urkundenfälschung, des gewerbsmässigen Betrugs und der Gläubigerschädigung beschuldigt. Als Chef der weltweit tätigen Erb-Gruppe soll er zwischen 1998 und 2003 unter anderem Geschäftsunterlagen manipuliert haben, um die Banken zu täuschen. 2003 brach der Konzern zusammen.
Der Beschuldigte selbst weist jede Schuld von sich. Die Verteidigung verlangt denn auch einen Freispruch. Die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich dagegen verlangt eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Das ist für solche Delikte die Höchststrafe.
bert (Quelle: sda)
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