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Der Wald hat sich stark verbreitet.

 
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Donnerstag, 15. März 2012 / 12:24:00

Räte lockern das Schweizer Waldgesetz

Bern - Das Schweizer Waldgesetz wird gelockert: In manchen Gebieten kann künftig Wald gerodet werden, ohne dass die gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss. Ziel ist es, das Vordringen des Waldes einzudämmen.

Der Wald ist in den letzten 15 Jahren um eine Fläche von der Grösse des Kantons Schaffhausen gewachsen. Vor allem in Berggebieten nimmt er zu. Darauf hat die Politik nun reagiert.

Der Ständerat räumte am Donnerstag bei der Revision des Waldgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat aus. Das Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Natur- und Landschaftsschutz

Wer ein Stück Wald rodet, soll zwar im Prinzip auch in Zukunft die selbe Fläche wieder aufforsten müssen. In Gebieten mit zunehmender Waldfläche können anstelle der Aufforstung aber auch andere Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.

In allen übrigen Gebieten steht die Aufforstung nach wie vor im Vordergrund: Nur ausnahmsweise ist ein Verzicht auf Realersatz zulässig. Bedingung ist, dass damit landwirtschaftliches Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvolle Gebiete geschont werden können. Kein Rodungsersatz nötig ist auch bei jenen Waldstücken, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind.

Nicht allein für Kulturland

Eine stärkere Lockerung des Waldschutzes lehnten die Räte ab. Vertreter der SVP und der FDP hatten weitergehen wollen. Sie beantragten, dass in Gebieten, in welchen der Wald nicht zunimmt, der Erhalt landwirtschaftlichen Kulturlandes genügt, um auf die Aufforstung verzichten zu können.

Die Mehrheit war jedoch der Auffassung, damit würde der Wald im Mittelland stark unter Druck geraten. Eine frühere Revision des Waldgesetzes war aus diesem Grund gescheitert. Die Räte wollten auch nicht, dass für den Bau von Windrädern oder anderer Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien auf Realersatz verzichtet werden kann.

bg (Quelle: sda)

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